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Oskar Lafontaine
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Frage von Hans-Jürgen E. •

Frage an Oskar Lafontaine von Hans-Jürgen E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lafontaine,

wie ist es zu erklären, dass die errechnete Summe für einen Hartz IV Empfänger bei den bereits diskutierten Kosten und Preisen für das tägliche Überleben von Sozialgerichten so viel niedriger als bei einem Schuldner angesetzt worden sind? Die nicht pfändbare Summe beträgt bei einer Einzelperson 968,.. €, die Kosten für Strom und Krankenversicherung. Andere Dinge wie Kultur und Theater, das kan der Hartz IV - Empfänger sich nicht mehr leisten und er hatte vorher 10 oder 20 Jahre ZWANGSBEITRÄGE ENTRCHTEN MÜSSEN, ER KONNTE NICHT ENTSCHEIDEN - KEINE ARBEITSLOSENBEITRÄGE ZU ZAHLEN.

Mit solidarischen Grüssen

H.J. Engelhardt

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Engelhardt,

im Namen von Oskar Lafontaine danke ich Ihnen für Ihre Anfrage vom 23. Juni 2007.

Das beste Verhütungsmittel gegen Hartz-IV-Klagen ist die Abschaffung von Hartz IV. Die Betroffenen wie Sie können und wollen sich zu Recht nicht mit diesem Verarmungs- und Repressionsgesetz abfinden. Hartz IV ist durch eine bedarfsorientierte und repressionsfreie soziale Grundsicherung zu ersetzen. Zurzeit erhält ein Hartz-IV-Bezieher eine monatliche Pauschale von 345 Euro. Hinzu kommen die Bezuschussung der Kosten für Miete und Heizung, wobei hier je nach Familienstand und Familiengröße unterschiedliche Regelsätze greifen. Sie haben jedoch völlig Recht, dass von Hartz IV kein Mensch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen bzw. die haushaltsüblichen Kosten abdecken kann. Daher ist die LINKE als einzige Fraktion im Bundestag für die sofortige Abschaffung von Hartz IV und der anderen so genannten Hartz-Gesetze.

Außerdem verdeutlichen die Klagen die Notwendigkeit einer unabhängigen Beratung von Erwerbslosen, wie sie unsere Fraktion schon seit langem fordert. Die Betroffenen müssen ihre Rechte umfassend geltend machen können. Die Zahl der Klagen ist nur die Spitze eines Eisbergs von Unrecht. Hartz IV verstößt gegen die Würde des Menschen, die ja bekanntlich im ersten Artikel des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verankert ist.

Oskar Lafontaine wünscht Ihnen alles Gute und lässt Sie vielmals grüßen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Klaus Priester
Mitarbeiter