Frage an Oskar Lafontaine von Marlene O. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
zuerst meine Frage:
was gedenken Sie bzw. Die Linke wegen der Stiefkindproblematik im Rahmen des § 9 Absatz 2 SGB II zu tun? Wie kann man dieses Gesetz rückgängig machen?
Hintergrund:
Zur Zeit werden erwerbstätige Stiefeltern im Rahmen des o. gen. Paragraphen zwangsverpflichtet, für ihre Stiefkinder, die im selben Haushalt leben, aufzukommen. Sie werden falls notwendig bis auf Hartz IV Niveau heruntergerechnet, damit ihr Gehalt auch für die Stiefkinder reicht. Die Freibeträge für die Stiefeltern sind Hartz IV Niveau entsprechend, auch bei voller Erwerbstätigkeit. Familienunterhaltsrechtliche Freibeträge, wie sie die leiblichen, barunterhaltspflichtigen, nicht betreuenden Elternteile erhalten gibt es nicht.
Leibliche Kinder der Stiefeltern, die mit im gleichen Haushalt leben werden automatisch auch auf Hartz IV Niveau gerechnet, damit das Geld für alle reicht. Es kann kein abzugsfähiger, titulierter Unterhaltsanspruch seitens der leiblichen Kinder erwirkt werden.
Es gibt nicht mehr die Möglichkeit der Unterhaltsvermutung wie in § 9 Absatz 5 SGB II oder auch im früheren Sozialhilferecht mit erhöhten Freibeträgen und der Absetzbarkeit von zusätzlichen Versicherungen und anderweitigen Verpflichtungen.
Natürlich freut das diejenigen, die keinen bzw. nur durch Druck Unterhalt für ihre leiblichen Kinder zahlen wollen. Man hat ja einen "Dummen" gefunden.
Ich und viele andere Betroffene hoffen darauf, dass diese Gesetzesänderung gekippt wird, aber für viele dauert es zu lange bis es wegen der Normenkontrolle vors Bundesverfassungsgericht kommt. Was in der Zwischenzeit aus den Familien wird - ob man sich trennen muss, weil es finanziell einfach nicht mehr tragbar ist, das interessiert offensichtlich niemanden.
Mit freundlichen Grüßen
Marlene Osthege
Sehr geehrte Frau Osthege,
im Namen von Oskar Lafontaine danke ich Ihnen für Ihre Anfrage. Es handelt sich hierbei offenbar um ein kompliziertes rechtliches Problem innerhalb des SGB II . Bitte haben Sie Verständnis, dass sich Herr Lafontaine als Nichtjurist en detail nicht zu spezifischen juristischen Fragen äußern kann. Vielleicht stellen Sie die Frage dem rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Herrn Wolfgang Neskovic , der auch dem Rechtsausschuss des Bundestages angehört.
Oskar Lafontaine wünscht Ihnen alles Gute und lässt Sie vielmals grüßen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Klaus Priester
Mitarbeiter
Bürgerbüro
Silberherzstraße 15
66740 Saarlouis