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Oskar Lafontaine
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Frage von Thomas M. •

Frage an Oskar Lafontaine von Thomas M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Ploetz,

in der Antwort, die Sie mir im Namen von Herrn Lafontaine geben, wiederholen Sie leider nur die Aussage, die ich hinterfrage. Dass Sie einen Freibetrag von 500.000 Euro fordern und dass ein großer Teil der Bevölkerung dann nicht betroffen ist, hatte ich verstanden. Aber wie kann das aus Ihrer Sicht gerecht sein?
Sehen Sie es so, dass eine halbe Million Euro ja nicht so viel ist? Ist das Ihre Definition von "Kleiner Mann"?

Freundliche Grüße
Dr. Thomas May

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr May,

im Namen von Oskar Lafontaine danke ich Ihnen für Ihre Frage vom 5. März 2007.

Bei der Verteilung der Erbschaften herrscht eine erhebliche Schieflage. In nur 4 Prozent aller Erbfälle ist der Nachlass höher als 500 000 Euro. Eine immer geringere Zahl an Erben erhalten immer höhere Summen. Die Chance einer Reform läge also gerade darin, diejenigen höher zu belasten, die große Vermögen erben, ohne gleichzeitig die kleinen Vermögen oder die kleinen Einfamilienhäuser, wegzubesteuern. In der Höhe orientiert sich der Freibetrag zunächst an dem durchschnittlichen Wert eines Einfamilienhauses. Weiterhin sind in dem Freibetrag die Übertragung von sonstigen Gebrauchsvermögen und Aufwendungen zur Ausbildung minderjähriger Kinder berücksichtigt. Mit dem Freibetrag wird demzufolge auch der Forderung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 22. Juni 1995 entsprochen, wonach die Übertragung des üblichen Gebrauchsvermögens steuerfrei zu belassen ist.

Oskar Lafontaine wünscht Ihnen alles Gute und lässt Sie vielmals grüßen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Yvonne Ploetz
Mitarbeiterin