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Oskar Lafontaine
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Frage von Gabi T. •

Frage an Oskar Lafontaine von Gabi T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lafontaine,

Sie haben im Bundestag gegen die Gesundheitsreform gestimmt. Das begrüße ich als chronisch Kranke außerordentlich. Gegen 82% der Bürger einer Reform zuzustimmen halte ich für höchst fragwürdig und undemokratisch.

Mich als Kassenpatientin würde sehr interessieren, ob Ihre Fraktion Verfassungsklage gegen die Vorgehensweise der Abstimmung (Gegner mussten der Abstimmung fernbleiben und die Stellvertreter stimmten mit ja) einzureichen gedenkt.
Die Bürger würden es Ihnen danken.

Mit freundlichem Gruß
Gabi Thiess

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau Theis,

im Namen von Oskar Lafontaine danke ich Ihnen für Ihre Frage vom 02. März 2007.

Oskar Lafontaine stimmt mit Ihnen überein, dass eine Reform gegen den Willen der großen Mehrheit des Volkes zu beschließen, in höchstem Maße undemokratisch ist.

Die Abstimmung der Gesundheitsreform kann auf verfassungsgerichtlichem Wege nicht beanstandet werden.

Es ist verfassungsrechtlich möglich, dass frei gewählte Abgeordnete, noch dazu die zuständigen Gesundheitspolitiker, von ihren Fraktionen gezwungen werden, der entscheidenden Abstimmung fernzubleiben.

Generell können Verfassungsklagen von der Fraktion Die LINKE. nicht alleine eingereicht werden. Dazu benötigt es nach bisheriger Regelung 1/3 der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dieses Quorum ist selbst dann nicht erreichbar, wenn alle drei Oppositionsparteien zusammenarbeiten.

Nun haben FDP, Grüne und Die LINKE. eine Stärkung der Oppositionsrechte u.a. bei Verfassungsklagen im Parlament gefordert. Jede Fraktion muss das Recht haben ein "abstraktes Normenkontrollverfahren" vor dem Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

Oskar Lafontaine wünscht Ihnen alles Gute und lässt Sie vielmals grüßen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Yvonne Ploetz
Mitarbeiterin