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Frage von Dipl.-Phys. Helmut G. •

Frage an Oskar Lafontaine von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Lafontaine,

auf eine Frage zur Bundestagswahl 2005 sagten Sie folgendes:

"Sehr geehrte Frau Greulich,

ich persönlich habe kein Handy, weil mich das ständige Gebimmel stören würde. Im Zusammenhang mit den möglichen Gesundheitsgefährdungen kann ich Ihr Anliegen verstehen. Die grundsätzliche Nachweispflicht für die Unbedenklichkeit sollte bei den Netzbetreibern liegen.

Ich gebe gern zu, dass ich auf dem Gebiet nicht der Experte bin. Nach Rückfragen habe ich Informationen erhalten, dass die Netzleistungen und somit die möglichen Gesundheitsbeeinträchtigungen viel geringer sein könnten, wenn nur unter freien Himmer mobil telefoniert werden könnte. Das Prinzip des "jederzeit an jedem Ort" erzeugt Belastungen, die vermeidbar wären.

Die zukünftige Bundestagsfraktion der Linken wird sich diesem Thema wieder annehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Oskar Lafontaine"

Meine Fragen:

1. Hat sich die Bundestagsfraktion der Linken diesem Thema angenommen mit welchem Ergebnis ?

2 . Kennen Sie die Bundesdrucksache 16/1791 vom 06. Juni 2006,
in der die drei bedeutendsten Studien (Reflexstudie, Nailaer Ärztestudie, Salfordstudie) in ihrer Existenz anerkannt, aber die Ergebnisse völlig verfälscht wurden ?

3. Welche Meinung vertreten Sie zu dieser Bundesdrucksache ?

4. Kennen Sie den Film "Der Handykrieg" von Klaus Scheidsteger ?
Wenn ja, welche Meinung vertreten Sie zu diesem Film ?

5. Kennen Sie den Offenen Brief bezüglich der WIMAX-Versteigerung
an die Bundeskanzlerin
(hier: http://www.buergerwelle.de/pdf/kanzlerin_letzte_f.2.pdf )

und haben Sie schon gegen WIMAX protestiert ?

(hier: http://www.thepetitionsite.com/takeaction/763793320 )

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch
Umwelt und Gesundheit Halle e.V.i.Gr.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Gobsch,

Die Gefahren des Mobilfunks bewegen viele Menschen. Mittlerweile besitzen fast alle Deutschen ein Mobiltelefon, viele sogar mehrere.

Nun hören wir immer wieder von der Bundesregierung, dass eine schädliche Wirkung von Mobilfunkstrahlen bislang nicht nachgewiesen ist. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn es gibt sehr wohl Untersuchungen, die negative Effekte auf die Gesundheit von Menschen belegen. Wobei im 2. Mobilfunkbericht der Bundesregierung all diesen Studien irgendein methodischer Mangel nachgewiesen wurde. Ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen, hat dies doch ein ziemliches „Geschmäckle“, wenn man bedenkt, dass die Bundesregierung durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen seinerzeit 50 Milliarden Euro eingenommen hat. Darf nicht sein, was nicht sein soll?

Jedenfalls kann offensichtlich niemand Gefahren durch den Mobilfunk ausschließen. Das folgt aus der Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz, wonach Kinder nicht oder nur wenig mit einem Handy telefonieren sollten.

Deshalb ist die Debatte über strahlungsarme Mobilfunkgeräte wichtig. Es ist wohl unstrittig, dass die größere Gefahr von den Geräten beim Telefonieren am Ohr ausgeht, als von den Sendemasten. Das heißt nicht, dass die Sendemasten zu vernachlässigen sind, es heißt aber, dass die Handys das vordringlichere Problem sind. Und es heißt auch, dass sich jede und jeder selber einigermaßen schützen kann, in dem er oder sie aufs Handy verzichtet – oder eine Freisprecheinrichtung benutzt.

Auch wir sind der Auffassung, dass es endlich eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung der Strahlung der Mobiltelefone geben muss. Wir teilen auch die Feststellung, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber gescheitert ist. Der SAR-Wert eines Gerätes, dessen Bedeutung die meisten ohnehin nicht kennen, wird doch irgendwo zwischen der Akkulaufzeit und dem verfügbaren Zubehör angezeigt.

Zudem sagt auch der Präsident der Bundesanstalt für Strahlenschutz, dass der „Blaue Engel“ von den Herstellern boykottiert wird. Diese wollen nicht einige ihrer Geräte als umweltfreundliche kennzeichnen, weil die anderen dann als nicht umweltfreundlich gebrandmarkt wären.

Die Erfahrungen der letzten Jahre doch eines klar gezeigt. Hersteller und Netzbetreiber haben kein Interesse daran, dass Problem der Mobilfunkstrahlung ins Licht der Öffentlichkeit zu zerren. Gespräche mit der Industrie werden nur zu einer weiteren Verzögerung führen. Daher fordern wir von der Bundesregierung, eine verbraucherfreundliche Strahlungskennzeichnung auf dem Verordnungswege zu erlassen.

Die ehemalige PDS-Fraktion brachte bereits in der 14. Legislaturperiode einen Antrag ein, in dem sie eine verpflichtende Kennzeichnung der Strahlung aller Mobiltelefone und Schnurlostelefone gefordert hatte. Daneben enthielt der Antrag 17 weitere Forderungen – mit halbherzigen Gesprächen mit der Industrie ist es bei weitem nicht getan.

DIE LINKE. ist der Auffassung, dass ein SAR-Wert von 0,6, der für den Blauen Engel eingehalten werden muss und der deshalb aus Sicht der Vorsorge als obere Grenze anzusehen ist, als verbindlicher Grenzwert festsetzen ist.

Zudem müssen aus Gründen der Vorsorge auch die völlig veralteten Grenzwerte für Sendeanlagen von 1991 verschärft werden. In einigen europäischen Staaten wie Italien und der Schweiz gelten um den Faktor 100 strengere Grenzwerte für Mobilfunkanlagen als in Deutschland – da ist es kein Wunder, dass die Grenzwerte in Deutschland nie überschritten werden.

Schnurlostelefone senden immer, sogar dann, wenn die Geräte in der Basisstation stehen. Der Einbau eines Schalters, mit dem man dies unterbinden könnte, kostet gerade einmal 10 Cent. Da bedeutet es nicht den Ruin der Telefonhersteller, wenn wir diesen Schalter zur Pflicht machen würden.