Frage an Oskar Lafontaine von Tim B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
ist ihnen bekannt, ob / dass es an der ehem. DDR-Grenze einen Schießbefehl auf sogenannte "Republikflüchtlinge" (Deutschland-Ost nach Deutschland-West) gab?
Wenn Sie dessen Existenz und Geltung einräumen, wie stehen Sie heute dazu?
Würden Sie einen solchen Schießbefehl auf Mitbürger selbst mittragen?
MfG
Tim Beil
Sehr geehrter Herr Beil,
Oskar Lafontaine bedankt sich für Ihre Anfrage und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Ob es einen unmittelbaren Schießbefehl gab ist umstritten. Tatsache ist aber, dass es von Vorgesetzten die Erwartung an die Grenzsoldaten gab, auf "Republikflüchtlinge" zu schießen. Das stellte eine doppelte nicht hinzunehmende Verletzung von zwei elementaren Rechten dar. Nämlich des Rechtes auf körperliche Unversehrtheitund den Schutz des Lebens durch den Staat, sowie des Rechtes den eigenen Staat verlassen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schindel
Büro des Vorsitzenden Oskar Lafontaine