Frage an Oskar Lafontaine von Rainer F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
warum wird vom Jobcenter für einen ledigen Alg II - Bezieher in Verbindung mit einer 1-Zimmerwohnung die Leistungsbemessungsgrenze von derzeit -378,- Euro für Unterkunft und Heizung nicht an die Erhöhung der Betriebskosten etc. gekoppelt?
Ich wohne seit 2005 im Märkischen Viertel und war dort mit einer Warmmiete von monatlich 277,- Euro eingezogen.
Jetzt beträgt die monatl. Miete bereits 332,- Euro.
Weil die Betriebskostenabrechnung für das Jahr seitens der GESOBAU noch nicht vorliegt, die Mietpereisbindung aufgehoben wurde und im nächsten Jahr eine Modernisierung ins Haus steht, erwarte ich eine deutliche Mietsteigerung in den nächsten Jahren, welche vermutlich zur Überschreitung der Bemessungsgrenze führen würde.
Das würde bedeuten, dass ich vom Jobcenter gezwungen werden könnte, preiswerteren Wohnraum zu suchen, was aber den Verlust des liebgewonnenen Umfeldes etc. für mich bedeuten würde.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Füssel
Sehr geehrter Herr Füssel,
Oskar Lafontaine bedankt sich für Ihre Anfrage und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Der Regelsatz von 359 Euro im Monat ist zu niedrig. Millionen Betroffene können damit nicht mehr am gesellschaftlichen und sozialen Leben teilhaben. Besonders häufig trifft es Menschen ohne Ausbildung, alleinerziehende Mütter und ältere Arbeitssuchende. Älteren Erwerbslosen, die keine realistische Aussicht auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben, droht ein massiver sozialer Absturz. Hartz IV bedeutet den Rückzug des Staates aus seiner sozialen Verantwortung. Stattdessen sollen sich Familie und Lebenspartner um die Betroffenen kümmern. DIE LINKE fordert: Hartz IV muss weg! Es ist unzumutbar und fehlerhaft, wie auch in Ihrem Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schindel
Büro des Vorsitzenden Oskar Lafontaine