Frage an Oskar Lafontaine von Martin M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
im Einkommensteuerrecht müssen grundsätzlich alle Bürger ihre Aufwendungen für den Beruf (z.B. Arbeitnehmer die über der geringen Jahrespauschale i.H.v. derzeit 920 Euro pro Jahr) beim jeweiligen Finanzamt belegen bzw. detailliert nachweisen.
Diese Regelung gilt nicht für Bundestagsabgeordnete. Die Damen und Herren der gesetzgebenden Staatsgewalt beziehen pro Kopf neben etwa 90.000 Euro
steuerpflichtigem Jahresgehalt zusätzlich noch eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von jährlich rund 45.000 Euro. Diese Kostenpauschale begründet sich damit, weil Bundestagsabgeordnete angeblich Aufwendungen für ihren Beruf dieser Höhe haben, die sie aber nicht belegen müssen. Nicht einen einzigen Euro davon.
Meine Fragen diesbezüglich an Sie:
1) Halten Sie das für gerecht?
2) Warum unterwerfen sich die Volksvertreter nicht denselben steuerrechtlichen Regeln, die sie den Nichtabgeordneten, sprich dem Volk, durch die Steuergesetzgebung zumuten?
3) Werden Sie sich für die Abschaffung der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete, für ein faires Steuerrecht und damit für Steuergerechtigkeit einsetzen, indem Sie als Bundestagsabgeordneter mit gutem Vorbild vorangehen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Mann,
Oskar Lafontaine bedankt sich für Ihre Anfrage und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Abgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments.
Der Gesetzgeber hat sich für die Kostenpauschale entschieden, da diese dem in der Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird. Zudem ist eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stellt die kostengünstigste Lösung dar. Denn im Falle von Einzelnachweisen würde sich der Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen. Ferner können durch die Gewährung einer Pauschale die Kosten im Haushalt von Anfang an - anhand der Zahl der Abgeordneten - genau berechnet werden. Das ist die Position des Deutschen Bundestages. Die Frage der Abschaffung stellt sich nicht aufgrund dieser Fakten jedoch, gilt es zu überprüfen ob auch diese Leistung steuerlich belastet werden müsste bzw. Einzelnachweise nicht doch in Betracht kämen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schindel
Büroleiter des Vorsitzenden Oskar Lafontaine