Frage an Oskar Lafontaine von Daniel S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
Sie fordern einen Mindestlohn von 8 Euro für jeden. Ist es nicht ungerecht, wenn eine Person ohne Abschluss und Ausbildung z.B. im Supermarkt arbeitet und den selben Lohn bekommt, wie eine Person, die z.B. Friseurin gelernt hat und ihre Zeit in den Schulabschluss und die Ausbildung investiert hat?
Ich persönlich finde einen Mindestlohn fair und gut, nur denke ich, dass man es von Branche zu Branche unterschiedlich gestalten sollte bzw. nach Abschluss und Ausbildung fair gliedern sollte.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Gruß,
Daniel Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Oskar Lafontaine bedankt sich für Ihre Anfrage und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Immer mehr Menschen verdienen so wenig, dass sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Im Jahr 2006 erhielten bereits 880 000 Erwerbstätige neben ihrem Lohn Hartz IV-Leistungen. 2007 stieg diese Zahl auf 1,3 Millionen. Der Staat subventioniert so Unternehmen, die schlechte Löhne zahlen, obwohl die Gewinne steigen.
Dieser Zustand ist einer reichen Gesellschaft unwürdig. Von Arbeit muss man leben können. Nur ein gesetzlicher allgemeiner Mindestlohn kann dem Lohndumping eine Grenze setzen, unter der nichts mehr erlaubt ist. Nur ein ausreichend hoher Mindestlohn kann Hungerlöhne, die nicht zum Leben reichen, verhindern. Wenn die Löhne wieder auf einem sicheren Fundament stehen, gehen auch die Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialversicherungen infolge Lohndumping und prekärer Arbeit zurück. Die Staatskassen werden von aufstockenden Sozialleistungen entlastet. Schließlich stärkt ein gesetzlicher Mindestlohn auch die Binnennachfrage. DIE LINKE fordert die Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns nach französischem Vorbild, der in der nächsten Wahlperiode auf 10 Euro pro Stunde erhöht wird und Jahr für Jahr zumindest in dem Maße wächst, wie die Lebenshaltungskosten steigen. Wenn in einer Branche der unterste Tariflohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, soll dieser für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dazu ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberverbände zu erleichtern.
Mindestlohn bedeutet das mindestens dieser Lohn gezahlt werden muss, unabhängig davon sind Regelungen die über diesen von uns geforderten Mindestlohn hinausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schindel
Büroleiter des Vorsitzenden Oskar Lafontaine