Frage an Oskar Lafontaine von Ulrich R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Werter Hr. Lafontaine,
vielleicht können Sie mir diese Frage beantworten; ein anderer Kandidat hatte dazu scheinbar noch keine Zeit.
Die EU hat die Richtlinie 93/104 geschaffen, die zum einen der Harmonisierung der Arbeitsverhältnisse dient aber primär dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Vorrang einräumt.
Diese Richtlinie wurde dann mit dem Arbeitszeigesetz in deutsches Recht "umgewandelt".
Das ArbZG erlaubt theoretisch eine Beschäftigung von 60 Wochenstunden solange im Durchschnitt 48 Wochenstunden nicht überschritten werden.
Die meisten Beschäftigten haben Arbeits- oder Tarifverträge von 40 Stunden oder weniger.
Es gibt aber Arbeitgeber die davon ausgehen das sie die höchstmögliche durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden permanent einfordern können.
Effektiv heisst das doch das 5 Beschäftigte die pro Woche 8 Überstunden leisten einen Vollzeitarbeitsplatz vernichten!
Was hat nun Vorrang? Tarifverträge die meistens zwischen 35 und 38,5 Stunden tendieren, Arbeitsverträge die auf Basis von 40 Stunden lauten oder die Fassung des ArbZG die eine höchstmögliche durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden vorsieht, wodurch Arbeitsplätze vernichtet werden?
Wurde die EU-Richlinie nicht korrekt in das deutsche ArbZG umgesetzt oder ist das ArbZG zu schwammig formuliert?
Woraus ergibt sich eigentlich der Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers wenn er statt tarifvertraglicher 38,5 Stunden plötzlich 48 Stunden arbeiten muss?
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.
Sehr geehrter Herr Rahnfeld,
Oskar Lafontaine bedankt sich für Ihre Anfrage und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Tarifverträge gelten leider nur für Branchen in denen sie abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass für alle Beschäftigten ohne Tarifvertrag das Arbeitszeitgesetz gilt.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schindel
Büro des Vorsitzenden Oskar Lafontaine