Frage an Oskar Lafontaine von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Bundesvorsitzender,
ich habe mich über Ihre Antwort gefreut, aber sie fiel mir zu knapp aus. Darum möchte ich Ihnen eine Nachfrage stellen.
In der parlamentarischen Debatte im BT-Plenum am 03.07.09, deren Plenarprotokoll ich in meiner ersten Frage erwähnt habe, hat ein SPD-Abgeordneter Gründe für die Möglichkeit einer Wahlanfechtung der kommenden Bundestagswahl am 27.09.09 angegeben. Als er diese Gründe dargelegt hat, wurde er von keinem anderen Abgeordneten widersprochen. Das ist so gut, als wenn man sagen könnte: „Er hat die Wahrheit ausgesprochen.“ Er schilderte folgendes:
„Nun komme ich zu Ihrer Behauptung, jetzt sei es zu spät; 80 Tage vor der Wahl könne man das Wahlrecht nicht mehr seriös ändern. Auch das stimmt nicht. Man kann das Wahlrecht durchaus ändern; denn die Änderungen betreffen in keiner Weise, Frau Piltz, die Kandidatenaufstellung, sondern ausschließlich die Berechnungsmethode nach der stattgefundenen Wahl.
…
Die neuen Berechnungen sind auch mathematisch nicht schwer. Das können sogar Juristen nachvollziehen, Herr Kollege Krings. Und die Software beim Bundeswahlleiter kann dazu auch noch schnell geschrieben werden. Das schaffen wir in Deutschland.
Nun zu der Frage der Union, warum diese Eile erforderlich sei; das Bundesverfassungsgericht habe uns doch Zeit bis 2011 gelassen. Das stimmt, das hat das Bundesverfassungsgericht getan. Ursache ist vielleicht ein schlechtes Gewissen des Gerichts, das besser schon vor zwölf Jahren Gerhard Schröder hätte recht geben sollen.“ (vgl. S. 26155 B)
Sehen Sie angesichts dieser Tatbestände die Möglichkeit einer Wahlanfechtung der kommenden Bundestagswahl?
Politisch halte ich sie für sinnvoll, denn mit so einer Beschwerde hätten Sie den Wählern zeigen können, daß Sie alles getan haben, um den Schaden einer verfassungswidrigen Wahl unter einer willkürlichen Gesetzgebung von der Allgemeinheit abzuwenden.
Für eine aussagefähige Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Luis Fernández Vidaud