Frage an Oskar Lafontaine von Wilfried T. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Lafontaine,
da ich gerade sehe, dass Sie sich an der Abstimmung über die Internet-Sperre, von Frau von der Leyen als Kampf gegen Kinderpornografie initiiert, nicht beteiligt haben, folgende Fragen:
Sehen Sie die Umleitung einer Adresse über einen DNS-Server ("Stoppschild") als wirksame Maßnahme gegen Kinderpornografie an? Warum werden Kinderpornoseiten nicht gesperrt? Zu diesem Thema gibt es seriöse Gutachten.
Sehen Sie mit den in diesem Zusammenhang öffentlich nicht zugänglichen und auch durch das Parlament nicht kontrollierbaren Listen des BKA als Aufhebung des §§ 20 des Grundgesetztes (Gewaltenteilung) für gegeben?
Halten Sie es für möglich, dass durch die öffentlich nicht kontrollierbare Internet-Sperre auch der § 5 des GG (Meinungsfreiheit) eingeschränkt wird, wir demnächst chinesische oder iranische Verhältnisse haben werden?
Was ist die Antwort der Linken?
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Trütgen
Sehr geehrter Herr Trütgen,
Oskar Lafontaine erhält viele Anfragen und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
DIE LINKE fordert das Access Blocking auszuschließen und alle Datenbanken zur Erfassung kinderpornographischer Inhalte strikter rechtsstaatlicher Kontrolle zu unterstellen, sowie richterliche Vorbehalte und effektiven Rechtsschutz stets zu ermöglichen, um Missbrauch durch Ermittlungsbehörden sowie anderer staatlicher und privater Stellen auszuschließen. Am aller wichtigsten ist, dass die Personal und Sachmittel deutlich erhöht werden, denn Zugangserschwerung dient nicht der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs. Sie lenken von der unzureichenden Ermittlung der Täter und der Löschung der Bilder nur ab.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schindel
Büroleiter des Vorsitzenden Oskar Lafontaine