Frage an Oskar Lafontaine von Martin G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Lafontaine,
Sie und ihre Partei erklären, das unstrittig bereits sehr restriktive deutsche Waffenrecht nochmals verschärfen zu wollen, da die Aufbewahrung von Sportgeräten in Vereinsheimen sicherer wäre.
Hierzu bitte ich um sachbezogene und konkrete Antworten, warum dann Experten eine Sammlung von Sportgeräten in der Art eines zivilen Zeughauses für unsicherer halten als die aktuelle Verwahrung und verweise in diesem Zusammenhang auch auf den Vierfachmord von Eislingen.
Zugleich darf ich die Frage stellen, wie die Linkspartei den Transport der Sportgeräte zwischen verschiedenen (sowohl nationalen wie internationalen) Wettkämpfstätten zu regeln gedenkt. Haben Sie vor, den Bundesgrenzschutz oder die Landespolizei als Transportunternehmen einzusetzen und wie würden Sie den Transport der für die Jagdausübung genutzten Waffen hin zum und im Revier regeln?
Oder möchte die Partei Wettkämpfe außerhalb der eigenen Sportanlage sowie die Jagdausübung grundsätzlich verbieten?
Wie stehen Sie zu dem Fall des Herrn Totila Schott, welcher während ihrer Regentschaft im Saarland sogar die Erlaubnis zum Führen einer Waffe erhielt?
Einen entsprechenden Bericht zu Herrn Schott finden Sie unter
http://www.focus.de/politik/deutschland/milieu-sauer-auf-lafo-und-mutzi_aid_179115.html
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gertz
Sehr geehrter Herr Gertz,
Oskar Lafontaine erhält viele Anfragen und hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Die Fragestellung befindet sich derzeit in der Prüfung. Ziel ist es das alle Interessen berücksichtigt werden. Also den sicheren Schutz vor Amokschützen, wie auch die Interessen von Sportschützen und Jägern.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schindel
Büroleiter des Vorsitzenden Oskar Lafontaine