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Frage von Mark P. •

Frage an Ortwin Runde von Mark P. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Runde,

mit großem Interesse habe ich Ihre gestrigen Ausführungen zum Thema „Killerspiele“ gelesen. Sie schreiben „...unsere Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, mit möglichst wenig Gewalt konfrontiert zu werden.“

Ich kenne zwar keine Studie, die einen konkreten Zusammenhang zwischen „gewaltverherrlichenden“ Computerspielen und realer Gewalt definitiv belegen konnte, stimme Ihnen aber trotzdem zu, Altersbeschränkungen für Kinder und Jugendliche sinnvoll sind.

Durch die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen „Altersbeschränkung“ und „Indizierung“ ist sichergestellt, dass in Videotheken oder Geschäften nur Erwachsene Zugang zu „Killerspielen“ und „Horrorfilmen“ bekommen. Warum werden dann zusätzlich auch Erwachsene durch Verbote unter dem Deckmantel „Jugendschutz“ bevormundet?

Als Erwachsener sollte man doch selbst entscheiden können, welche Filme oder Spiele man konsumiert! Es wird ja niemand „gezwungen“ sich das „Texas Kettensägen Massaker“ anzuschauen oder Ego-Shooter zu spielen!

Bei Computerspielen hat die Entwicklung in den letzten Jahren immer mehr Realität in der Darstellung ermöglicht. Genauso, wie ich bei einem Autorennen ein möglichst realistisches Fahrverhalten erwarte, möchte ich z. B. als Soldat in einem Taktik-Shooter die Umgebung, Gegner und Handlungen möglichst detailliert dargestellt bekommen, um mich besser in die Spielfigur hineinversetzen zu können. Das hat nichts mit „Gewaltverherrlichung“, „Mord- und Metzelszenen“ oder Verherrlichung von „Selbstjustiz“ zu tun! Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die Darstellung einer Kriegshandlung Gewalt verherrlicht oder gerade vor den Grausamkeiten eines Krieges warnen soll und deshalb „pädagogisch wertvoll“ ist?

Und zuletzt: Was sollen die ganzen Gesetzesverschärfungen und Verbote in Deutschland bringen, wenn sich jeder durchschnittlich intelligente Jugendliche ALLE Filme und Spiele im Internet downloaden kann – ohne jegliche Alters-Kontrolle?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

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Sehr geehrter Herr Padberg,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn ich Sie recht verstanden habe, dann wenden Sie sich gegen die Möglichkeit, Medien zu verbieten, wenn sie grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen enthalten, also Gewalt verherrlichen, verharmlosen oder die Menschenwürde verletzen. Im § 131 StGB wird die Verbreitung solcher Medien unter Strafe gestellt.

Sie plädieren für die freie Entscheidung eines Erwachsenen darüber, ob, welche und wie viele solcher Medien er konsumieren möchte und damit für die freie Zugänglichkeit für volljährige Menschen zu diesen Medien.

Ich kann Ihre Haltung nachvollziehen, muss sie aber zurückweisen und mich ausdrücklich für die Beibehaltung solcher strafrechtlicher Normen aussprechen. Sie dienen dem Schutz zentraler Werte unseres Gemeinwesens.

Es würden dann leider auch Spiele erlaubt sein, in denen Folter, sexuelle Erniedrigung und andere Formen willkürlicher Gewalt durch die Spielfigur gezielt eingesetzt werden müssen, um das Ziel des Spiels zu erreichen. Anders als bei Horrorfilmen zum Beispiel ist der Spieler hier aktiv aufgefordert, solche Handlungen virtuell zu vollziehen. Ich sehe hier einen Verstoß gegen den Wert der Menschenwürde, auch wenn keine wirkliche Person zu Schaden kommt.

Mit einem Verbot wird nicht die Freiheit des Einzelnen eingeschränkt, sondern die Menschenwürde verteidigt, die Grundlage der Freiheit in unserem Gemeinwesen ist. Von Bevormundung kann hier keine Rede sein.

Über Grenzfälle kann man immer streiten und das wird ja auch getan. Wo hört Realismus auf und wo fängt Gewalt als Selbstzweck an? Das muss von Einzelfall zu Einzelfall geklärt werden.

Und wenn ich mir zeigen lasse, welche Spiele erlaubt sind, dann kann ich persönlich nicht nachvollziehen, dass es Klagen über eine überzogene Einschränkung gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ortwin Runde