Frage an Ortwin Runde von Klaus K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Runde
ich wollte Sie fragen was Sie davon halten.
Ich habe gehört das 1 Euro Jobber zusätzliche Arbeiten verrichten sollen ebenso das nicht Menschen vom 1. Arbeitsmarkt verdrängt werden sollen wie auch die Schaffung neuer Jobs nicht verhindert werden soll nur habe ich den Eindruck das die Zusätzlichkeit der Arbeiten heutzutage ersetzt wird durch "alles, was nicht bezahlt werden kann oder eher gesagt bezahlt werden will" denn wie kann es angehen das der SDW Hamburg ( Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V ) 1 Euro Jobber beschäftigt zu den Tätigkeiten gehört alles was mit Garten und Landschaftbau zusammenhängt wo früher und auch jetzt reguläre Landschaftarbeiter eingesetzt wurden/sein müssten wird der 1 Euro Jobber eingesetzt und zwar nur der 1 Euro Jobber z.B rund um die Alster und im Stadtpark sowie im gesamten Stadtgebiet wird Unkraut und Sträucher entfernt,Bäume beschnitten, Parkbänke repariert und kein/kaum ein regulärer Arbeiter eingesetzt die früheren Firmen haben ihre Verträge von der Stadt nicht verlängert bekommen oder wurden auf ein Minimum reduziert, auch werden von den 1 Euro Jobbern Spielgeräte für Kindergärten angefertigt und verkauft sowie Bänke und Tische produziert und im freien Handel für jedermann verkauft. (ob der Verkauf zulässig ist und die Anfertigung durch 1 Euro Kräfte mag ich zu bezweifeln da es sich ja um ein eingetragenen Verein e.V handelt und der SDW damit ja in direkter Konkurrenz zu normalen Firmen wäre da könnte ja die Tischlerei XXXXX auch 1 Euro Kräfte einsetzen und jeder Garten und Landschaftbau Betrieb ebenso damit könnten ja Millionen Arbeitnehmer eingespart werden )
mit freundlichen Gruß
Klaus Koetter
Sehr geehrter Herr Koetter,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie möchten wissen, wie ich zu der Problematik stehe, dass „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ in Konkurrenz zu privaten Unternehmen stehen können.
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die gemeinhin als „Ein-Euro-Jobs“ bezeichnet werden sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das dazu dient, die Reintegration von Langzeitarbeitslosen in das Arbeitsleben zu fördern. Wenn sie nicht zur reinen Beschäftigungsmaßnahme werden sollen, müssen diese auch qualifizierende Elemente enthalten, damit sie ihren Zweck – die Erleichterung der Wiedereingliederung von Erwerbslosen in den ersten Arbeitsmarkt – erfüllen können.
Wer aufgrund langer Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen absehbar nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann, braucht daher Angebote, die seine Chancen auf Wiedereingliederung erhöhen. Hierbei können nachrangig, d.h. bei Fehlen geeigneter Beschäftigungsaussichten, auch Formen gemeinnütziger Arbeit in den Bereichen der Gesellschaft in Betracht kommen, in denen bisher – aus welchen Gründen auch immer – Defizite bei Angeboten und Diensten bestehen, die durch den Einsatz Hilfebedürftiger in Arbeitsgelegenheiten sinnvoll verbessert werden können.
Die Arbeitsgelegenheiten sollen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich angeboten werden.
Dass dieses so ist, bezweifeln Sie. Ihre Bedenken, gerade in Bezug auf das Verdrängen regulärer Arbeitsplätze in bestimmten Arbeitsbereichen, wie hier der öffentlichen Grünpflege, kann ich nachvollziehen.
Der Konflikt, der sich in solchen Bereichen durch die entstehende Konkurrenzsituation zwischen Privatwirtschaft und öffentlich geförderten Arbeitsgelegenheiten ergibt, lässt sich meines Erachtens nach jedoch nicht komplett vermeiden und war auch schon bei früheren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen existent.
Eine Gefahr in diesen Arbeitsgelegenheiten sehe ich dort, wo sie massenhaft und nicht qualifizierend sind und ausschließlich als Möglichkeit, günstige Arbeitskräfte einstellen zu können angesehen werden. Hier stellt sich die Frage, wie und mit welchen Mitteln darüber eine verbesserte Kontrolle stattfinden kann.
Sicherlich kann und darf es nicht darum gehen, reguläre Arbeitsplätze durch diese Beschäftigungsverhältnisse zu verdrängen oder zu ersetzen, allerdings ist dieses meines Erachtens nach auch gerade im von Ihnen angesprochenen Bereich der kommunalen Grünflächenpflege eher nicht der Fall:
Die Finanzlage der meisten Kommunen ist heutzutage so angespannt, dass Arbeiten, die heute eventuell durch Arbeitslosengeld II – Bezieher und Bezieherinnen ausgeführt werden, andernfalls eher unerledigt blieben, oder nur in deutlich geringerem Umfang erledigt würden, was wiederum auch nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist.
Gesamt gesehen bleibt die Problematik dieser Arbeitsgelegenheiten im Spannungsfeld zur privaten Wirtschaft sicherlich zu beobachten, jedoch überwiegen meiner Meinung nach die positiven Effekte dieses
arbeitsmarktpolitischen Instruments.
Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Runde