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Ophelia Nick
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Frage von Stefanie M. •

Wir Hundefreunde haben Bedenken, wir befürchten Rechtsunsicherheit und willkürlicheAuslegung. Wird es eine Überarbeitung des Referentenentwurfs zum Tierschutzgesetz geben oder bleibt er so bestehen?

Sehr geehrte Frau Dr. Nick,

schon die Umsetzung der Tierschutz-Hundeverordnung erschien mit heißer Nadel gestrickt und brachte mehr Rechtsunsicherheit als Verbesserungen im Tierwohl.
Der Referentenentwurf zum Tierschutzgesetzt lässt leider keine Besserung erkennen. Einige Beispiele:
> erhebliche Rechtsunsicherheit durch pauschale Formulierungen: Was sind "Anomalien des Skelettsystems", ein "fehlgebildetes Gebiss" was gilt als "normal", das Skelett des Wolfes?
> Ein Hund von der Größe des Wolfs hätte eine "verringerte Lebenserwartung" im Vergleich zum bspw. Dackel > Qualzucht?
>Zuchtverbote im Inland bestärken den illegalen Welpenhandel mit allen das Tierwohl betreffenden negativen Konsequenzen
>fördert es das Tierwohl, Hunde von z.B Begleithundeprüfungen auszuschließen?
Meine Überzeugung: streng kontrollierte Rassehundezucht, Datenerhebung, wissenschaftlich begleitete Zuchtprogramme (hier darf den Verbänden mehr abverlangt werden!) verbessern das Tierwohl!
MfG
Stefanie M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Schutz der Tiere ist mir eine Herzensangelegenheit und ein Grund, wieso ich in die Politik gegangen bin. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir mit unserem Tierschutzgesetz nun verschiedene Lücken im Tierschutz, z.B. bei der Qualzucht schließen wollen. Ziel ist es, die Tiere von Qualzuchtmerkmalen, die ihnen Schmerzen oder Leiden zufügen, zu befreien. Zu Qualzucht gehören alle durch die Zucht geförderten oder geduldeten Merkmalsausprägungen, die zu Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

Kein Tierhalter kann wollen, dass sein Hund z.B. unter Atemnot, Gelenkproblemen oder entzündeten Augen leidet. Es geht um diese Qualzuchtmerkmale und die Gesundheit unsere Tiere! Vom Verbot bestimmter Tierrassen ist keine Rede, es geht immer um die Gesundheit des Einzeltieres, der Nachkommen.

Im Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes haben wir umfassende Reformen vorgelegt. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, es liegt noch kein endgültiger Gesetzestext vor. Nach dem Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung liegt der vom Entwurf zurzeit zur Auswertung der Stellungnahmen im BMEL. In einem nächsten Schritt soll der Entwurf vom Kabinett beschlossen werden, bevor er im Bundestag debattiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ophelia Nick

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