Warum beschneiden Sie die Beantragung der THG-Quote für E-Autos so, dass diese nicht mehr bis zum 31.12. des Jahres beantragt werden kann? Wollen Sie die Verkehrswende nicht unterstützen? Unfassbar!
Die THG-Quote kann bis zum 15.11. des Kalenderjahres 2023 beim Umweltbundesamt (UBA) beantragt werden. Zumeist geschieht das über Stromanbieter (z.B. Naturstrom) oder z.B. über den ADAC. Aus organisatorischen Gründen können Sie die THG-Quote für das Jahr 2023 über die verschiedenen Anbieter oft nur bis zum 31.10. oder sogar noch früher für das Kalenderjahres 2023 geltend machen. Das bedeutet, dass Sie die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise im entsprechenden THG-Portal in der Regel bis 31.10. des Kalenderjahres 2023 hochgeladen haben müssen.
Die Mittel im Haushalt des UBA sind auf das Kalenderjahr beschränkt, eine Übertragung in das nächste Jahr ist nicht möglich. Deshalb ergibt eine spätere Beantragungsfrist aus meiner Sicht keinen Sinn, weil die Anträge bis zum Jahresende abgearbeitet sein müssen, das ist völlig normales Verwaltungshandeln. Ich kann nicht erkennen, wie dies die Verkehrswende gefährden soll.