Sind landwirtschaftliche Pferdebetriebe anders zu bewerten als landwirtschaftliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen? Sollten bei Bedarf auch landwirtschaftliche Pferdebetriebe enteignet werden?
Sehr geehrte Frau Dr. Nick,
In einem Schreiben von Ihnen, in dem Sie im Namen von Herrn Bundesminister Özdemir einer Anfrage geantwortet haben, schreiben Sie in Bezug auf ein privates Veräußerungsgeschäft:" Das BMEL setzt sich dafür ein, dass Landwirtinnen und Landwirte einen fairen Zugang zu Land. Der Fall der Familie Jaacks zeigt einmal mehr, wie dringend die Länder das Bodenrecht reformieren müssen."
Daran leite ich ab, dass Sie bzw. das BMEL sich dafür einsetzen, dass die bestehenden gesetzlichen Regelung zu Lasten von landwirtschaftlichen Pferdebetrieben bzw. zu Gunsten von anderen Betrieben geändert werden sollten.
Der Fall der Familie Jaacks ist ein Fall in Hamburg. Hier hat die Familie Jaacks einen Hof seit 2004 gepachtet. Der Pachtvertrag lief 2019 aus. Seitdem kämpft die Familie mit allen Mitteln um Verlängerungen der Pacht oder um Vorkaufsrechte. Es wird behauptet, dass die Existenz bedroht sei. Vielfältige Kauf- oder Pachtangebote lehnte die Familie jedoch ab.
Sehr geehrter Herr B.,
besten Dank für Ihre Rückfrage. Tatsächlich ist ein gerechter Zugang zu Acker- und Grünlandflächen für den Erhalt möglichst vielfältiger und vieler landwirtschaftlicher Betriebe von großer Bedeutung. Trotzdem sind auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt seit Jahren Konzentrationsprozesse zu beobachten. Agrarflächen sind zum Spekulationsobjekt außerlandwirtschaftlicher Investoren geworden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Kauf- und Pachtpreise für Agrarflächen, welche seit Jahren steigen und für viele landwirtschaftliche Betriebe aus der landwirtschaftlichen Urproduktion nicht mehr zu erwirtschaften sind. Ganz besonders leiden unter dieser Situation junge Menschen, die sich eine Existenz in der Landwirtschaft aufbauen möchten. Die Gesetzgebungskompetenz für die Reform des landwirtschaftlichen Bodenrechtes (Grundstücksverkehrsgesetz, Landpachtgesetz, Reichssiedlungsgesetz) liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
Mit besten Grüßen
Dr. Ophelia Nick