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Ophelia Nick
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Frage von David K. •

Frage an Ophelia Nick von David K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Der Deutsche Bundestag hat mit dem 21. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 27. April 2013 die Regelung wieder eingeführt, daß Deutschen im Ausland, die länger als 25 Jahre nicht in Deutschland gemeldet waren, das Wahlrecht aberkannt wird. Ebenso wurde die Regel bestätigt, daß nur die Deutschen wahlberechtigt sind, die seit ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben.
Das Gesetz ist durch ein äußerst fragwürdiges Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden und ist von allen Fraktionen im Bundestag mitgetragen worden. Für mich ist es unvorstellbar, warum sowohl das Verfassungsgericht wie auch der Bundestag derart auf den Rechten deutscher Bürger herumtrampeln. Das Gericht hat die Kommunikationsfunktion des Wahlrechtes hervorgehoben, die ich durchaus befürworte. Allerdings halte ich die Bedingungen der Dreimonatsregel wie auch der 25-Jahre-Regel als willkürlich und vollkommen undemokratisch!
Die Begründung der 25-Jahre-Regel ist mir bekannt, aber durch Internet und andere Kommunikationswege ist doch in heutiger Zeit die Kommunikationsfunktion des Wahlrechtes ohne Probleme erreichbar. Bei Inlandsdeutschen auch keinerlei Bedingung geprüft, ob der Kommunikationsfunktion gerecht geworden ist. Ein Bürger, der sich nie um Politik kümmert, aber in Deutschland lebt, behält das Wahlrecht. Aber einem politischen engagierten Bürger wie mir soll es weggenommen werden?
Welche Ansicht haben Sie und welche legislativen Aktionen werden Sie in dieser Sache untertstützen, damit alle Deutschen an gleichen und freien Wahlen im Sinne der Demokratie teilnehmen können?

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Antwort von
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In den meisten Fällen ist davon auszugehen, dass Personen die so lange außerhalb Deutschlands leben, wenig über die in Deutschland herrschenden Zustände wissen und sich deshalb auch wenig mit der Politik auskennen. Sicher gibt es immer Ausnahmen. Diese werden vom Gesetz berücksichtigt, indem ihnen der Antrag auf eine Einzelfallprüfung zugestanden wird. Von den ca. 1,14 Mio. Deutschen, die im Ausland leben, haben sich bei der letzten Wahl nur 65 270 ins Wahlregister eintragen lassen.

Bei einem dauerhaften Auslandaufenthalt von 25 Jahren hat man sich für ein Leben außerhalb Deutschlands entschieden und ist von der Politik in Deutschland, nicht mehr direkt betroffen. Deshalb halte ich diese Regel für logisch und akzeptabel.

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