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Omid Nouripour
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Frage von Michele V. •

Würde das neue Einbürgerungsgesetz auch rückwirkend gelten, also für einen bereits in 2021 eingereichten Einbürgerungsantrag?

Sehr geehrter Herr Nouripour, ich habe vor über einem Jahr die Zusicherung der deutschen Einbürgerung erhalten mit der Bedingung, dass ich meine Salvadoreanische Staatsangehörigkeit aufgebe. Dieser Prozess dauert in meinem Land leider sehr lang. Wenn das neue Gesetzt inkraft treten sollte und eine Doppelstaatsangehörigkeit erlaubt waere, würde dies auch für meinen Fall gelten, also für einen schon angefangenen Einbürgerungsprozess?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die lange Wartezeit ist sehr bedauerlich. Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein. Wir rechnen mit einer Umsetzung im zweiten Quartal 2023 nachdem er vom Bundestag beschlossen wurde. Bis dahin bitten wir noch um Ihre Geduld.

In Bezug auf Ihren Einzelfall ist es uns leider nicht möglich, das Verhalten der Ausländerbehörde zu bewerten. Um Ihren Weg der Einbürgerung erfolgreich zu bestreiten, empfehlen wir Ihnen, sich anwaltlich oder durch die von der Bundesregierung finanzierten Migrationsberatungsstellen („Migrationsberatung für Erwachsene“ – MBE) vor Ort beraten zu lassen.

Freundliche Grüße
Team Nouripour

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