Was wird von politischer Seite getan, um die rechtswidrige Auslieferung von Maja T. nach Ungarn wieder rückgängig zu machen?
Sehr geehrter Herr Nouripour,
das Berliner Kammergericht und die Berliner Polizei haben sich geradezu überschlagen, um Maja T. in Rekordzeit noch vor der Entscheidung der einstweiligen Verfügung beim Bundesverfassungsgericht nach Ungarn auszuliefern. Das war rechtswidrig. Nun sitzt Maja T. seit 9 Monaten unter menschenunwürdigen Bedingungen in einem ungarischen Gefängnis und ihr drohen bis zu 24 Jahre Haft. Für eine Tat, für die Neonazis noch nicht einmal in Untersuchungshaft kommen.
Es ist zwingend erforderlich, Himmel und Erde in Bewegung zu setzen, damit Maja T. wieder zurück nach Deutschland überstellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dorit van Aken

Sehr geehrte Frau v. A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn ist eine rechtlich und politisch umstrittene Entscheidung.
Madeleine Henfling, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag, äußert sich zu diesem Fall folgendermaßen:
„Ich erwarte, dass der Generalbundesanwalt die Auslieferung von Maja T. unverzüglich stoppt. Auch wenn nach der umstrittenen Entscheidung des Berliner Kammergerichts die Auslieferung zulässig ist, muss die Bewilligung durch den Generalbundesanwalt nicht zwangsläufig erfolgen. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens erneut über die Auslieferung. Alles spricht dafür, dass Maja T. in Ungarn kein faires Gerichtsverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen erwarten kann. Dazu muss man wissen, dass Maja T. eine non-binäre Person ist. Sogar das Berliner Kammergericht stufte die ungarische Politik letztlich als ‚homo- und transfeindlich‘ ein.“
Mehr dazu: Auslieferung von Maja T. nach Ungarn stoppen
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour