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Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard G. •

Weshalb gelten für Kommunalbeamte in Bezug auf die Beschäftigung von Verwandten andere Regeln, als bei den Bundesbeamten?

Sehr geehrter Herr Nouripour,
im Internet findet sich zum Thema Eheleute, Verwandte oder Verschwägerte in der Verwaltung folgendes: https://www.kommunalforum.de › Thread-Eheleute-Verwandte-oder-Verschwägerte-in-der-Verwaltung

Buchhalterrinnen oder Buchhalter und Kassiererin oder Kassierer dürfen nicht bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert sein oder durch Adoption oder Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden sein. Der Fachdienst Personal – und Organisationsverwaltung prüft dies mithilfe der Zuarbeit des Fachdienstes Finanzen. Ende Text im Internet
Frage: Hat die Organisationsverwaltung versagt, wenn Personal-Verflechtungen offenkundig werden?
Ist die Beschäftigung von Verwandten nur ein Formmangel?
Nach Wikipedia gibt es die Heilung im Recht bei Formmängeln

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen wollen wir Grüne mit mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit stärken, dafür setzen wir uns seit Jahren im Bundestag ein. Compliance-Regeln und ihre Einhaltung sind uns Grünen ein besonderes Anliegen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrem Zitat um den Forumsbeitrag eines anonymen Nutzers handelt. Die dort gegebenen Antworten wurden weder mit einer Quellenangabe versehen oder geprüft noch kommen sie von einer offiziellen Stelle.

Geprüfte Informationen zum Beamtenrecht finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/beamtenrecht-allgemein/beamtenrecht-allgemein-node.html

Freundliche Grüße
Team Nouripour

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