Wenn die doppelte Staatsbürgerschaft für alle kommt, was passiert mit denen, die sich gerade im Einbürgerungsprozess befinden? Dürfen die dann ihre eigentliche Staatsangehörigkeit auch behalten?
Und wer seine eigentliche Staatsangehörigkeit wegen deutscher Einbürgerung schon aufgegeben hat, darf er sie dann wieder zurück erlangen? Ich danke sehr für Ihre Einschätzung.
Beste Grüße, JH
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Da der Gesetzesentwurf noch im BMI liegt, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt keine abschließende Antwort auf Ihre Frage geben.
Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Freundliche Grüße
Team Nouripour