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Omid Nouripour
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Frage von djemailj N. •

Warum ist die Wartezeit für ein Beratungsgespräch bei einer Einbürgerung so lang? Wird dieses Beratungsgespräch mit dem neuen Gesetz abgeschafft?

Sehr geehrte Herr Nouripour,

wissen Sie, wie lange man in den Einbürgerungsbehörden in Sachsen warten muss, bis man einen Termin für ein Beratungsgespräch für die Einbürgerung bekommt? 12 Monate.

Vor 6 (bzw. 7 oder 8) Jahren darf keiner einen Termin für ein Beratungsgespräch beantragen, da die Person nicht den gesetzlichen Aufenthalt von 6 (bzw. 7 oder 8) Jahren erfüllt hat.
Die Bearbeitung der Dokumente dauert in der Regel 2 Jahre.

Wird sich das irgendwann in diesem Jahr ändern?
Warum ist ein Beratungsgespräch vor dem Antrag auf Einbürgerung nötig?
Warum sind die von den Ausländerbehörden in Sachsen verlangten Dokumente so unübersichtlich?
Warum gibt es keine klaren Listen von den auszuhändigen Dokumenten?

Wenn sich das nicht gesetzlich ändert, sehen sich viele Fachkräfte gezwungen Sachsen (Chemnitz, Leipzig) zu verlassen und in ein anderes Bundesland zu ziehen.
Viele Fachkräfte möchten keine 3 Jahre auf die Einbürgerung warten.

Hochachtungsvoll
D. N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

übermäßig lange Wartezeiten sind natürlich bedauerlich.

Durch die Reform des Gesetzesentwurfs des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts hoffen wir auch auf Besserungen im Administrativen.  

Die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies nach drei Jahren möglich werden.

Wir rechnen mit einer Umsetzung im zweiten Quartal 2023 nachdem er vom Bundestag beschlossen wurde. Bis dahin bitten wir noch um Ihre Geduld.

Alles Gute und freundliche Grüße
Team Nouripour

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