Wann wird die doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland (Auswanderer) eingeführt?
Sehr geehrter Herr Nouripour,
ich lebe seit 7 Jahren in Australien mit permanentem Aufenthaltsrecht. Ich habe zunehmend mit Einschränkungen zu kämpfen und möchte daher die australische Staatsbürgerschaft beantragen. Das führt automatisch zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft, die ich aus familiären und beruflichen Gründen dringend behalten muss. Die Genehmigung der BBG (Beibehaltungsgenehmigung) durch das BVG wird nur in Ausnahmefällen erteilt, denn oft sind die Begründungsfälle (Benachteiligung bei Stipendium, Hausbauförderung usw.) nach 18 Monaten Bearbeitung zeitlich nicht mehr relevant.
Berücksichtigt die Novelle für das neue Einwanderungsgesetz die doppelte Staatsbürgerschaft für Auswanderer? Womit ist zu rechnen?
Ich danke Ihnen für Ihre professionelle Einschätzung und grüße herzlich aus Australien
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrecht soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein. Nach dem australischen Recht ist eine doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls erlaubt. Somit sollten nach dem Erfolgen der Reform im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht keine Hürden für eine doppelte Staatsbürgerschaft für Sie bestehen, insofern Sie die Voraussetzungen für das Erlangen der australischen Staatsbürgerschaft erfüllen. Jedoch können wir grundsätzlich keine Einzelfälle abschließend beurteilen.
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Ein Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wird zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht.
Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Freundliche Grüße
Team Nouripour