Wann beginnt das parlamentarische Verfahren bezüglich der doppelten Staatsangehörigkeit
Sehr geehrte Herr Nouripour,
wird das Gesetz der doppelten Staatsangehörigkeit Ende Sommer oder im Herbst in Kraft treten und was ist mit der langen Wartezeit bezüglich der Bearbeitung der Anträge. Ich weiß, dass dies in Stadt-Osnabrück (wo ich auch wohne) eine halbe Ewigkeit dauert.
Mit freundlichen Grüßen
Dj.N
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Die Einbürgerung soll künftig deutlich vereinfacht und die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html
Den detaillierten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen, den genauen zeitlichen Rahmen können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht nennen.
Die Anzahl der Anträge wird vermutlich steigen, aber durch die Vereinfachungen sollten diese auch schneller bearbeitet werden können. In dem bspw. Mehrstaatigkeit zugelassen wird, entfallen aufwendige Überprüfungen - das macht Kapazitäten frei. Die Personalkapazitäten einer Einwanderungsbehörde sind jedoch Ländersache.
Freundliche Grüße
Team Nouripour