Guten Tag, wird die derzeitige Einbürgerungszusicherung (gültig ab Feb 2023) durch die _alten_ Gesetze oder durch die _neuen_ Gesetze geregelt? Oder man sollte die neuen Anträge stellen? Danke, D.K.
Sehr geehrter Herr Nouripour
Ich habe eine Frage zum neuen Staatsbürgerschaftsgesetz, das voraussichtlich für Mitte Sommer 2023 geplant ist (Natürlich ist es immer eine GROSSE Frage, ob es letztendlich akzeptiert wird oder nicht).
Nämlich, unsere Familie, hat im Feb 2023 die Einbürgerungszusicherung bekommen. Die Einbürgerungszusicherung folgt offensichtlich noch den aktuellen "alten" Gesetzen, so dass wir unsere jetzige Staatsbürgerschaft (russisch) abgeben müssen. Die Frage ist - wenn das neue Gesetz diesen Sommer in Kraft tritt - können wir unsere jetzige Einbürgerungszusicherung nach den _neuen_ Gesetzen nutzen? Zum Beispiel, wenn wir auch unsere "alten" Pässe behalten wollen.
Grundsätzlich - wird die derzeitige Einbürgerungszusicherung (gültig ab Feb 2023 bis Feb 2025) durch die _alten_ Gesetze oder durch die _neuen_ Gesetze geregelt? Oder man sollte die neuen Anträge "from scratch" stellen, um die "alten" Pässe zu behalten?
Vielen Dank im Voraus,
Dmitry K., Ph.D.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Ein Gesetzesentwurf ist in Ressortabstimmung und wird vermutlich zeitnah ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Da der Gesetzesentwurf noch im BMI liegt, können wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt keine abschließende Antwort auf Ihre Frage geben.
Bis dahin bitten wir um etwas Geduld.
Freundliche Grüße
Team Nouripour