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Omid Nouripour
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Frage von Merve K. •

Guten Tag. Ich habe bereits mein Ausbürgerungszertifikat aus der Türkei erhalten. Kann ich die Einbürgerung trotzdem pausieren o. zurücknehmen, da ich beide Staatsangehörigkeiten behalten möchte?

Ich befinde mich seit Mitte 2021 im Einbürgerungsprozess und musste heute erfahren, dass die Ampel sich auf eine „vereinfachte“ Einbürgerung geeinigt hat und die doppelte Staatsbürgerschaft nun möglich ist. Ich besitze zurzeit nur die türkische und möchte beide erhalten.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.

Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Die Einbürgerung soll künftig deutlich vereinfacht und die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html

Den detaillierten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.

Freundliche Grüße
Team Nouripour

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