Einbürgerungstest im Entwurf des neuen Einbürgerungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Nouripour, ob ich richtig verstanden habe, dass ein Einbürgerungstest im Entwurf des neuen Einbürgerungsgesetzes nur für die Gastarbeitergeneration nicht als notwendig vorgesehen ist? Für alle andere sollen die aktuelle Regelungen und Voraussetzungen für die Einbürgerung in Bezug auf Einbürgerungstest weiter gelten?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen. Das Bundesinnenministerium hat vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Die Einbürgerung soll künftig deutlich vereinfacht und die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html
Den detaillierten Referentenentwurf können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Freundliche Grüße
Team Nouripour