Sehr geehrter Herr Schreiber, wieso ist es nicht eindeutig geregelt, daß behinderte oder körperlich/psychisch benachteiligte Kinder Anspruch auf Schulbegleitung haben?
Jedes Schuljahr (Grundschule) kämpfen wir mit Hilfe eines Anwaltes um eine Assistenz für unsere Tochter mit Diabetes Typ 1. Sie hat GdB 50 mit "hilflos". Die Schule beschult sie nicht, ohne Begleitung. Grundsätzlich sollte doch jedes Kind, auch laut Behindertenrechtskonvention, ein Recht auf Bildung und soziale Teilhabe haben. Auf dem Rücken der Kinder, und betroffen ist nicht nur unsere Tochter, wird der Anspruch auf Assistenz angezweifelt oder abgelehnt. Der Prozess der Beantragung ist sehr bürokratisch und uneindeutig. Ich wünsche mir eine eindeutige Zuständigkeit des Sozialamtes für alle Behinderten und Genehmigungen für einen längeren Zeitraum. In unserem Fall für die gesamte Grundschulzeit, zumal sich an der Erkrankung nichts ändert und das Versorgungsamt ja auch bis zum Ende der Grundschulzeit die Hilfsbedürftigkeit bescheinigt Wie sollen wir der Schulpflicht ohne Schulbegleitung nachkommen ohne selbst zu begleiten und dafür den Job aufzugeben? VG J. F.
Guten Abend liebe Frau F.,
Ihre Sorge und Ihren Unmut kann ich sehr gut nachvollziehen. Selbstverständlich muss Ihre Tochter die beste Bildung bekommen können, die Ihr zusteht, und so am Schulleben teilnehmen können, wie sie sich das wünscht. Ohne dass Eltern, wie Sie, ihren Job dafür aufgeben müssten. Alle Kinder haben ein Recht auf soziale Teilhabe, da haben Sie vollkommen Recht. Gerne möchte ich Sie und andere Familien im Landtag vertreten und viel besser unterstützen. Ich werde dazu beitragen, dass Familien zukünftig eindeutige Ansprechpartner:innen haben, an die sie sich wenden können.
Es kann nicht sein, dass Sie und viele andere Menschen unter der Unklarheit der Rechtsprechung und den unterschiedlichen Zuständigkeiten leiden müssen. Die Diskussion um Inklusion im Allgemeinen und um Schulbegleitung im Besonderen, ist eine sehr emotional. Sie wird viel zu häufig von nicht betroffenen Menschen geführt.
Neben Klarheiten bei der Zuständigkeit braucht es meiner Meinung nach außerdem eine feste Anbindung von Schulbegleitungen im System. Dies funktioniert vor allem auch über eine gute Bezahlung und klare Rechtslage. Dies umzusetzen wird nicht einfach, ist meines Erachtens jedoch das Mindeste, was wir für Familien wie Ihre tun können und müssen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und Ihrer Tochter nur das Beste. Ich freue mich, wieder von Ihnen zu hören.
Herzliche Grüße
Oliver Schreiber