Wird es Gesetze geben, die eine Freistellung von Arbeitnehmern mit Lohnfortzahlung durchsetzen oder ein Gesetz, indem man keine finanziellen Verluste durch das Ehrenamt bekommt?
Sehr geehrter Herr Lottke,
Aufgrund eines Zeltlagers benötige ich Urlaub oder eine Freistellung vom Arbeitgeber. Der AG ermöglicht mir eine Freistellung für den Zeitraum für das Zeltlager. Dabei gibt es die Möglichkeit einer Kostenerstattung des Verdienstausfalls beim Landesjugendring über den Bdkj. Dieser ist aber begrenzt auf den ausgefallenen NETTO Verdienst oder auf maximal 100,00 € pro Tag. Durch die Netto Ausgleichszahlung fehlt am Ende Geld für den Anspruch der Rente. Gibt es Möglichkeiten ein Gesetz zu schaffen, bei dem Ehrenamtliche ohne persönliche finanzielle Nachteile an einer Maßnahme wie z.B. Zeltlager teilnehmen können? Bei Behörden ist es üblich, dass die ehrenamtliche Person Sonderurlaub bekommt. Kann man das nicht für alle Arbeitnehmer bei privaten Arbeitgebern durchsetzen?