Wie bewerten Sie es, dass AESKU Rapid Corona Tests irreführend mit Ministerpräsidentin Dreyer beworben werden? Nach §14HWG ist dies strafbar.
Sehr geehrter Herr Kusch
Ich nehme Bezug auf Ihre frühere Antwort, für die ich Ihnen vielmals danke!
Siehe: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/oliver-kusch/fragen-antworten/wie-konnte-sich-ministerpraesidentin-dreyer-im-wahlkampf-ueber-in-wendelsheim-produzierte-selbsttests-1
Da Frau Dreyer sich laut Ihnen lediglich über die Anwendung der AESKU Rapid Tests und nicht über die Produktion der Tests in Rheinland-Pfalz informiert hat, weckt der Hersteller mit seinem Artikel den irreführenden Anschein einer konformitätsrelevanten Testproduktion in Rheinland-Pfalz und versucht, diese (erfundene) Produktion durch die erfundene Besichtigung von Frau Dreyer zu legitimieren.
Wieso wird dies nicht unterbunden?
Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrter F.,
bitte richten Sie Ihre Anfrage, die die Landesregierung betrifft, an die Staatskanzlei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr, Oliver Kusch