wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?
Sehr geehrter herr Krischer,
wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.
Sehr geehrter Herr R.,
für mich ist das Impfen ein wichtiger Bestandteil zum Infektionsschutz und damit ein Baustein im Weg aus der Pandemie. Ich orientiere mich dabei an den wissenschaftsbasierten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
Natürlich stellt eine allgemeine Impfpflicht zweifelsohne einen Eingriff in die Grundrechte dar. Gegenüber wiederkehrender Lockdowns mit starken Kontaktbeschränkungen und gravierender Folgen insbesondere für Kinder, aber auch ökonomischen Folgen, ist eine Impfpflicht das mildere Mittel. Deshalb habe ich mich für eine allgemeine (altersgestufte) Impfpflicht ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer