Setzen Sie sich für die Aufhebung der Benutzungspflicht von offenkundig gefährlicher statt Radfahrende schützender Radverkehrsinfrastruktur ein?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Radverkehr ist ein zentraler Baustein der Verkehrswende. Eine der wichtigsten Maßnahmen, um Radverkehr zu fördern ist, die objektive und die subjektive Verkehrssicherheit deutlich zu verbessern. Das gelingt am besten durch eine Trennung von Radverkehr und Kfz-Verkehr sowie Radverkehr und Fußverkehr. Außerdem müssen die Radwege gut ausgebaut sein, ausreichend breit sein und ohne Schäden z.B. durch Wurzeln. Auf wirklich guter Radinfrastruktur können alle Menschen radfahren - Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und auch unsichere Radfahrer*innen. Vielerorts werden für solche eigenen Radwege derzeit Fahrbahnspuren in geschützte breite Radwege umgewandelt. Wir befürworten das und setzen uns dafür ein, dass die Anordnung von (nicht benutzungspflichtigen) Radstreifen und Fahrradstraßen ohne aufwändige Begründung für Kommunen möglich wird.
Die Regelung, dass mehr oder weniger unbegründet Benutzungspflicht von Radwegen angeordnet werden kann, gilt bereits seit Jahren nicht mehr. Benutzungspflicht für Radwege kann nur dann angeordnet werden, wenn für Radfahrende durch Nutzung der Fahrbahn erhebliche Gefahr besteht. Zugelassen ist eine Anordnung weiterhin nur dann, wenn die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Diese Regelungen schränken die Möglichkeit, das Radfahren auf Fahrbahnen streckenweise quasi zu verbieten, stark ein. Das befürworten wir. Verschiedene Gerichtsurteile der vergangenen Jahre bestätigen dies. Dennoch sind vielerorts noch benutzungspflichtige Radwege falsch angeordnet.
In der Bundestagsfraktion liegt unsere Priorität zur Förderung des Radverkehrs und zur fahrradfreundlichen Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung derzeit bei der Schaffung von mehr Freiheiten für Kommunen, unbürokratisch die Mobilitätsbedingungen radverkehrsfreundlich umzugestalten, zum Beispiel bei der Einführung von Tempo 30 oder der Anordnung von Radstreifen, Fahrradstraßen und - zonen. Aktuell verhindern die Regelungen auf Bundesebene solche Anliegen häufig.
Freundliche Grüße
Oliver Krischer