Frage an Oliver Krischer von Klaus-Peter S. bezüglich Energie
Hallo Herr Krischer!
Die Grünen fordern,dass zukünftig alle Häuser aus dem Immobilienbestand durch Sanierungen dem KfW-55-Standard entsprechen müssen.Die bekannte Aussage "Klimaschutz muss auch bezahlbar sein" kommt dabei zum Tragen!Aus den alten Häusern der 60er, 70er oder 80er Jahre ein KfW-55-Standard Haus zu machen ,wird für die Besitzer einer selbstgenutzten Immobile wegen des riesigen Sanierungsaufwandes finanziell überwiegend unmöglich werden!Die Mehrheit der kleinen alten Häusern sind eben nicht reich und vermögend! Logisch,ansonsten würden sie neue Energiesparhäuser besitzen!Also,was soll denn mit diesen Eigenheimbesitzern passieren,wenn deren finanzielle Möglichkeiten trotz aller Förderungsmittel nicht ausreichen,um aus ihrem Haus ein Energiesparhaus nach dem KfW-55-Standard zu machen?Was ist politisch von den Grünen angedacht? Gibt es hohe Geldstrafen? Müssen die Besitzer ihr Haus verkaufen,oder werden die Häuser in der Zwangsversteigerung landen?Haben sich Grünen aufgrund ihrer weitreichenden Forderungen schon eimal ernsthaft über die auftretenden Folgen Gedanken gemacht? Was wird passieren, wenn die Hausbesitzer nicht die finanziellen Möglichkeiten haben,um die durch die Politik angeordneten Sanierungen zu bezahlen? Ich denke,dass ist eine Frage die sehr sehr viele Bürger mit Normal-Einkommen interessieren und beschäftigen wird!Ich bitte um Antworten!
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Frage. Gleich vorneweg: niemand wird sein Haus verkaufen müssen, weil es energetisch saniert werden soll. Wir sehen Regelungen vor, die dies verhindern werden. Der beste Zeitpunkt für eine Sanierung ist der Eigentümerwechsel. Gleichzeitig ist es am sinnvollsten, dass wenn man etwas macht, ein zukunftssicheren Standard gewählt wird, damit das Haus nicht mehr weiter saniert werden muss. Das ist am günstigsten, weil keine weiteren Maßnahmen nötig werden.
Deshalb werden wir die Fördermittel deutlich aufstocken und zielgerichteter auf diese Modernisierungen und die Qualitätssicherung ausrichten. Energieberater*innen sollen dabei die einzelnen Etappen aufzeigen, um eine schrittweise Sanierung hin zum Niedrigenergiehaus KfW 55 zu ermöglichen. Die Beratung ist für die Eigentümer*innen durch staatliche Förderung kostenlos. Einzelmaßnahmen entlang dieses Fahrplans können finanziell gefördert werden, wahlweise steuerlich, über günstige Kredite oder Zuschüsse. Gleichzeitig sollen die Bauherr*innen einen Zuschuss für eine KlimaBauleitung zur Umsetzung der Maßnahmen erhalten, so dass eine fachkundige Person die Bauleistungen prüft und abnimmt.
Wir wollen den Sanierungsfahrplan verpflichtend machen, sobald ein Eigentümerwechsel erfolgt, damit dieser bestmöglich beraten wird.
Selbstnutzende Eigentümer*innen von Wohnungen und Ein- und Zweifamilienhäusern adressieren wir gezielt, indem wir die Förderprogramme attraktiv ausgestalten und durch eine Informations-und Beratungsoffensive auch mit direkter Ansprache begleiten. Die Antragsverfahren wollen wir vereinfachen, und Zielgruppen gezielt ansprechen, damit die Förderung ankommt und wirkt.
Wer es sich dennoch nicht leisten kann sein Haus zu sanieren, fällt unter eine sog. Härtefallregelung. Da der Sanierungsfahrplan aber kostenlos sein wird, wird diesen EigentümerInnen dennoch die Möglichkeit gegeben zu prüfen, ob sich bspw. neue Fenster oder eine Co2-freie Heizung nicht dennoch langfristig lohnen. In einer Beratung sehen wir einen zentralen Baustein der Wärmewende. Mit der richtigen Beratung wird Transparenz geschaffen und Möglichkeiten aufgezeigt, die vorher noch nicht bekannt waren.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Krischer