Frage an Oliver Krischer von Stefan R. bezüglich Verkehr
Obwohl biologische Einflüsse der Mobilfunkstrahlung in zahlreichen Studien zweifelsfrei bewiesen wurden, auch am Menschen und auch weit unterhalb unserer Grenzwerte,
- http://54088638.swh.strato-hosting.eu/AUM/wp-content/uploads/2014/08/grenzwerte-biologische-effekte-W-Jogschies.pdf
- https://www.emfdata.org/de
- https://bioinitiative.org/updated-research-summaries/
wird die Bedeutung der wichtigsten Auswirkungen, wie Beeinflussung der Hirnströme, Erbgut-Schädigung, Insektensterben, beschleunigte Alterung, offiziell heruntergespielt. Immer noch kursieren nicht mehr haltbare Aussagen wie: "Innerhalb der Grenzwerte seien keine Gesundheitsschäden zu erwarten" Sogar das BfS und Stiftung Warentest beziehen sich auf die " International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP). Diese ist jedoch ein privater, in Oberschleißheim eingetragener Verein, der seine Mitglieder selber rekrutiert und Fachleute mit abweichenden Meinungen ausschließt. Er hat aufgrund personeller Verflechtungen und Lobbyarbeit in vielen Ländern die Grenzwerte beeinflusst.
Erkennen Sie die Dringlichkeit, alternative und Interessenfreie Informationsquellen heranzuziehen, um dem in § 2 GG und § 20a GG gewährleisteten Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt zu gewährleisten?
- https://www.mobilfunk-zukunft.de/grenzwerte/ (letzte 2 Absätze)
Obwohl weltweit keine Rückversicherung die durch Mobilfunkstrahlung verusachten Schäden und Gesundheitsrisiken deckt und Swiss Re sogar expilizit vor dem 5G-Netzausbau warnt,
- https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1412
treibt unsere Politik bislang den Ausbau ungeachtet der Risiken voran.
Was können Sie dazu beitragen, dass unsere viel zu hohen Grenzwerte heruntergesetzt werden?
Was müsste passieren, dass die Warnung der mehr als 1000 Mediziner und Naturwissenschaftler, die bis zum Ausschluss der Risiken einen einstweiligen Ausbaustopp des neuen 5G-Mobilfunknetzes fordern, endlich umgesetzt wird?
Sehr geehrter Herr R.,
danke für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist vor Einführung von neuen Technologien eine umfassende Technikfolgenabschätzung sinnvoll, insbesondere, wenn Zweifel an der Verträglichkeit mit dem Schutz von Umwelt und Gesundheit bestehen. Ich sehe aber bei der Einführung von 5G in der ersten Phase nicht diese Herausforderung, weil die nächsten Jahre Frequenzen verwendet werden, die schon länger in Benutzung sind und wo es nach meiner Kenntnis zu keinen gesundheitlichen Folgeproblemen gekommen ist. Bei höheren Frequenzen gibt es in der Tat eine Erkenntnislücke, hier fordert auch das BfR verstärkte Forschung.
Als Grüne ist uns wichtig:
• der Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunkinternets, wobei alle rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Mastendichte genutzt werden sollten, etwa auch Vorgaben zum National Roaming beim 5G-Ausbau;
• dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Empfehlung des Rates der Europäischen Union 1999/519/EG einsetzt, die den aktuellen Wissensstand aufgreift und unter konsequenter Anwendung des Vorsorgeprinzips in allen Mitgliedstaaten ein hohes, harmonisiertes Schutzniveau festlegt;
• vorsorgeorientierte und kindergerechte Grenzwerte, insbesondere für Orte mit empfindlicher Nutzung, wie zum Beispiel Schul-, und Krankenzimmer, sowohl für den Niederfrequenz- als auch für den Hochfrequenzbereich festzulegen;
• das in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung bereits für den niederfrequenten Bereich verankerte Minimierungsgebot unter Anwendung des Standes der Technik auf den gesamten Bereich der nichtionisierenden Strahlung auszudehnen und regelmäßig eine Evaluierung vorzunehmen.
• dass auch im Rahmen eines zukünftigen Mobilfunk-Gesamtkonzepts die Entscheidung, ob eine Schule oder ein Krankenhaus mit einem Funkmast ausgestattet wird, weiterhin beim jeweiligen Schul- oder Krankenhausträger liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer