Frage an Oliver Krischer von Robert E. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich möchte mich als Bürger ein wenig informieren und möchte gerne Ihre Sicht der Dinge auf folgende Fragestellung erfahren:
Was halten Sie davon, dass Einkommen die während der Arbeitszeit versteuert wurden, dann als Rente ebenfalls nochmals besteuert werden?
Mit freundlichen Grüßen
R. E.
Sehr geehrter Herr Erdmann,
vielen Dank für die Nachricht.
Eine Doppelbesteuerung ist grundsätzlich abzulehnen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Nichtannahmebeschlusses am 29. September 2015 bestätigt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2002 den Gesetzgeber aufgefordert, zukünftig Pensionen und Renten steuerlich gleich zu behandeln (BVerfG-Entscheidung 105, 73-135). Die Folge: Ab 2040 werden gesetzliche Renten vollständig besteuert (vollständige nachgelagerte Besteuerung). Vorsorgeaufwendungen müssen im Gegenzug dann allerdings nicht mehr aus versteuertem Einkommen geleistet werden. Im Zeitraum bis 2040 gilt es Doppelbesteuerungen für diejenigen Rentnerinnen und Rentner zu vermeiden, die bereits aus versteuertem Einkommen vorgesorgt haben. Dazu enthält das Alterseinkünftegesetz eine Stufenregelung zur Höhe der Rentenbesteuerung und zur Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich, wie gesagt, in den vergangenen Jahren wiederholt mit Verfassungsbeschwerden zur möglichen Doppelbesteuerung auseinandergesetzt, diese allerdings wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen. Im Juni 2016 wies das Gericht indes auf eine mögliche Doppelbesteuerung derjenigen hin, die um das Jahr 2040 erstmals eine Rente der Rentenversicherung beziehen werden. Sodann könne ein Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung zum Gegenstand einer verfassungsrechtlichen Prüfung gemacht werden. Bündnis 90/Die Grünen werden den Prozess des schrittweisen Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung aufmerksam begleiten. Eine doppelte Besteuerung muss dabei vermieden werden.
Wenden Sie sich gerne an das Büro meines in der Fraktion zuständigen Kollegen Markus Kurth, wenn Sie dahingehend weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer