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Oliver Krischer
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Frage von Michael H. •

Frage an Oliver Krischer von Michael H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Krischer,

dem Bundestag liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrates (Drucksache 19/401) vom 15.12.2017 vor, der u. a. es Wohnungseigentümern erleichtern soll, eine Ladestation für ein Elektroauto in der Tiefgarage zu installieren. Aktuell ist die Gesetzeslage so, dass dies einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum darstellt, der zu 100% von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden muss.
Ich zähle mich zu den Betroffenen, denn ich plane schon länger, mir ein Elektroauto zuzulegen. Dass meine Miteigentümer mir bislang genau dies untersagen, hat mich bislang davon absehen lassen. Es ist sicher für viele Interessenten der Elektromobilität ein Hindernis, dass man in einer Wohnsituation wie meiner keine Sicherheit bekommt, sein Auto dann zu Hause aufladen zu können, wenn man dies benötigt.
Wie stehen Sie zu diesem Gesetzentwurf und würden Sie sich dafür einsetzen, dass dieser zeitnah vom Bundestag bearbeitet/entschieden wird?

Vielen Dank vorab
mfg
M. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heykamp,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich damit an mich wenden. Ich teile da ganz Ihre Auffassung. Bislang haben Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern oft Schwierigkeiten, wenn sie Lademöglichkeiten in den gemieteten bzw. zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Flächen (Tiefgaragen etc.) installieren möchten, da Vermieter bzw. die Gemeinschaftseigentümer der Errichtung zustimmen müssen.

Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die diese Hürden senken und die Rechte der Nutzer von Elektroautos stärken, denn für einen E-Auto-Fahrer ist ein reiner Privatstellplatz ohne eine Lademöglichkeit nichts wert. Wer ein Elektroauto nutzt, ist auf Ladestationen genauso angewiesen wie auf den Stellplatz an sich.

Der von Ihnen erwähnte Bundesratsgesetzentwurf ist einer von diversen Vorschlägen zur Änderung des Mietrechts und des Wohneigentumsrechts, den wir grundsätzlich unterstützen. Allerdings hat der Bundesrat einen textgleichen Antrag bereits im September 2016 beschlossen. So versprach die Bundesregierung in einer Stellungnahme bereits im November 2016: „Die Bundesregierung wird zu Beginn der nächsten Legislaturperiode Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts zur erleichterten Durchführung von baulichen Veränderungen zur Schaffung von Ladeinfrastruktur und Barrierefreiheit unterbreiten.“
Da der Gesetzentwurf im Bundestag nicht aufgesetzt wurde, hat der Bundesrat den genannten Gesetzentwurf im Dezember 2017 erneut beschlossen. Diesmal entgegnete die Bundesregierung: „Die […] Vorschläge zur Änderung des Miet- sowie Wohnungseigentumsrechts werden nach Bildung einer neuen Bundesregierung von dieser geprüft.“
Die angekündigten eigenen Vorschläge der Bundesregierung liegen aber weiterhin nicht vor (wir haben zuletzt im Februar dazu gefragt, Frage 49 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/009/1900986.pdf). Das ist ein Unding; die Bundesregierung muss endlich ihre Arbeitsverweigerung beenden und entweder die Vorschläge des Bundesrates prüfen oder eigene Maßnahmen anbringen. Leider können wir Oppositionsfraktion nicht gegen den Willen der Regierungskoalition die Befassung im Bundestag durchsetzen; lediglich bei eigenen Vorlagen können wir nach einer gewissen Zeit darauf bestehen, dass diese aufgesetzt werden.

Abgesehen von der notwendigen Änderung im Mietrecht muss aber auch das Baurecht angepasst werden. Kürzlich wurden auf EU-Ebene Vorgaben für den Einbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden beschlossen („Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“), die in 20 Monaten in nationales Recht überführt werden muss. In der Richtlinie ist geregelt, dass neue und sanierte Wohn- und Geschäftsgebäude mit mehr als zehn Parkplätzen durch Vorverkabelung die Möglichkeit für den Einbau von Ladestationen vorhalten müssen.
Weiterhin könnte die Bundesregierung bereits heute dafür sorgen, dass die Regelungen für Ladesäulen explizit im Baugesetzbuch verankert werden, damit Kommunen die Errichtung von Ladeinfrastruktur bei der Bauleitplanung mitdenken. Auch die bestehenden Vorschriften für Stellplätze und Garagen könnten um Verpflichtungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur ergänzt werden. Der Bund sollte hier die Formulierungen der Musterbauordnung anpassen, die eine nicht bindende Vorlage für die jeweiligen Länderverordnungen ist. Dort könnte ergänzt werden, dass bei Vorhaben ab einem bestimmten Stellplatzbedarf mindestens ein bestimmter Anteil mit Lademöglichkeiten versehen wird. Neben der Musterbauordnung könnte auch die Muster-Garagenverordnung konkretisiert und ein Mindestanteil von Ladestationen beim Bau neuer Tiefgaragen o.ä. vorgeschrieben werden. In Hessen haben wir Grüne die Garagenverordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2015 so angepasst, dass bei Neubauten fünf Prozent der Stellplätze Lademöglichkeiten vorhalten müssen.

Unsere Forderungen zur Verbesserung der Situation finden Sie u.a. im Antrag „Emissionsfreier Mobilität zum Durchbruch verhelfen“ (Punkt 10), http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812948.pdf.
Außerdem finden Sie eine interessante Präsentation von Herrn Borrmann von unserem öffentlichen Fachgespräch zum Thema hier: https://www.stephankuehn.com/news/fachgespraech-unter-strom-mit-welcher-infrastruktur-schaffen-wir-den-durchbruch-in-der-elektromob/

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer