Frage an Oliver Krischer von Alfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Können Sie mir bitte plausibel erklären warum die Demonstration der Kurden in Köln aufgelöst worden ist? Der Grund soll angeblich, das Zeigen der Fahnen mit dem Bild von Öcalan und der PKK gewesen sein. Was habe ich dann in diesem Zusammenhang unter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu verstehen? Es gab keine provokanten Taten wie z.B. in Hamburg beim G20 Gipfel. Sollen Demonstrationen die der Regierung nicht angenehm sind, von vornherein unterdrückt werden? Ich bitte Sie in diesem Zusammenhang um Aufklärung.
Danke
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Schreiben vom 2. März 2017 die Liste der Symbole, die unter das seit 1993 geltende Betätigungsverbot der Arbeiterpartei Kurdistans PKK fallen erweitert (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/120/1812025.pdf). Das Verbot erfasst nun auch Fahnen mit dem Bild des PKK-Anführers Öcalan.
Verstöße gegen die Verbotsverfügung sind rechtlich gesehen Rechtsbrüche und damit zugleich eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung.
In NRW gibt bei Versammlungen soweit ersichtlich kein Landesversammlungsgesetz, sodass weiterhin das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge des Bundes zur Anwendung kommt.
Danach kann eine Versammlung aufgelöst werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist (§ 15).
Die PKK hat überdies europaweit (und auch in Deutschland) den Status einer Terrororganisation.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer