Frage an Oliver Krischer von Hans M. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Herr Krischer,
werden Sie und Ihre Fraktion sich dafür einsetzen das Saatgutverkehrsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/saatverkg_1985/BJNR016330985.html) in seiner aktuellen Form geändert wird und dafür gesorgt wird das auch alte Sorten von Gemüse in Deutschland verkauft werden dürfen? Siehe NDR Dokumentation Verbotenes Gemüse vom 08. Mai 2017.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
LG H. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Da sprechen Sie ein Thema an, das uns Grünen naturgemäß sehr am Herzen liegt.
Wir setzen uns seit Langem dafür ein, dass im Saatgutverkehrs-Gesetz praktikable Regelungen für den Erhalt alter Sorten gefunden werden.
Wir begrüßen es sehr, dass es mit den Erhaltungs- und Amateursorten im Saatgutverkehrs-Gesetz schon die Möglichkeit gibt, alte Sorten zu züchten und auch zu vertreiben.
Allerdings muss es daneben auch Unterstützung für die Anmeldung (z.B. bei der Saatgutbeschreibung) und Anerkennung geben. Denn es muss gesichert sein, dass die Regelungen auch umsetzbar sind – und nur auf den Schultern von Hobbyzüchtern und passionierten Liebhabern alter Spezialitäten darf der Erfüllungsaufwand, der formal zu leisten ist, nicht abgeladen werden.
Wir setzen uns deshalb auch dafür ein, dass öffentliche Institute und Bundesämter hier übernehmen, oder die Möglichkeit einer finanziellen Förderung geschaffen wird.
Ganz grundsätzlich reicht es für die Erhaltung der Biodiversität und alter Sorten auch nicht, den Aufwand für die Züchterinnen und Züchter und die privat Anbauenden möglichst gering zu halten, sondern es braucht auch eine aktive Politik für den Erhalt. Wer den dramatischen Verlust an Pflanzensorten stoppen will, muss Sortenvielfalt nicht nur tolerieren, sondern aktiv fördern.
Das bedeutet: Wir brauchen eine Förderung der Ökozüchtung und eine Förderung der kleinen regionalen Züchter, und wir brauchen Unterstützung nicht-kommerzieller Züchtungsinitiativen.
Alte Sorten müssen bei Weitem keine Nischenprodukte sein. Damit sie ohne die Einschränkungen, die Erhaltungs- und Amateursorten mit sich bringen, weiter gezüchtet werden können, bräuchten wir aber grundlegende Ergänzungen im europäischen Saatgutrecht (bspw. bei den Anforderungen an die Einheitlichkeit) und eine stärkere Berücksichtigung regionaler Anbaubedingungen bei den Sortenprüfungen. Auch dafür setzen wir uns ein.
Zuletzt ging es im Bundestag Ende 2016 um Saatgut, im Rahmen der 4. Novelle des Saatgut-Verkehrsgesetzes, mit der endlich auch die Möglichkeit geschaffen wurde, alte Obstsorten als Erhaltungssorten zu definieren (siehe: http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18199.pdf , ab S. 194 die Rede meines zuständigen Kollegen Harald Ebner).
Herzliche Grüße
Oliver Krischer