Frage an Oliver Krischer von Birgit K. bezüglich Frauen
Werden Sie sich für die Abschaffung des Prostitutionsgesetzes in Deutschland einsetzen oder sind Sie ein Befürworter der jetzt geltenden Regelung? Haben Sie sich über die Folgen dieses Gesetzes informiert?
Sehr geehrte Frau Kohse,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Prostitutionsgesetz.
Vor zehn Jahren wurde das Prostitutionsgesetz unter Rot-Grün beschlossen. Dies war ein erster Schritt, um die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten zu stärken. Durch die Aufhebung der Sittenwidrigkeit hat ein gesellschaftliches Umdenken stattgefunden. Von den Involvierten wird das Gesetz überwiegend positiv aufgenommen. Dass das Gesetz bisher in vielen Bereichen seine Wirkung nicht entfalten kann, liegt daran, dass viele Länder, Kommunen und Behörden es nicht oder nur unzureichend umsetzen.
Darüber hinaus muss überprüft werden, inwieweit das Gesetz seine Ziele im Einzelnen erreicht und wie es weiter verbessert werden kann. Denkbar ist eine engere Verzahnung mit dem Gewerbe-, Sozial- und Arbeitsrecht. Zudem muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die dreimonatige Aufenthaltsfrist für EU-BürgerInnen die Rotation von Prostituierten insbesondere aus osteuropäischen Unionsländern erleichtert und somit die Gefahr in sich trägt, Menschenhandel zu ermöglichen. Diesem Umstand könnte mit einer gewerberechtlichen Verpflichtung zur Anmeldung von Prostitution entgegengewirkt werden.
Ministerin Schröder hat eine Gesetzesnovelle im Bereich der Prostitution angekündigt. Ein konkreter Entwurf lässt aber noch auf sich warten. Bündnis90/Die Grünen werden in der Diskussion um den künftigen Gesetzentwurfes dafür kämpfen, dass Beratungs- und Ausstiegsangebote qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Repressionen und Kriminalisierung von Prostituierten lehnen wir dagegen ab.
Gern stehen meine zuständigen KollegInnen aus der Fraktion und ich Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer