Frage an Oliver Krischer von Achim S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Krischer,
Wir als Normalbürger werden ständig dazu verpflichtet, Energie zu sparen. Warum darf der Einzelhandel in seinen Ladenlokalen alle Eingangstüren weit aufstehen lassen und mit der Heizungsluft die Fußgängerzone mitheizen? Wenn Sie mal durch die Fußgängerzonen gehen, ob in Düren oder zB. Köln, bekommen Sie jeden Tag einen Schreck, was da an Wärme zur Tür hinausgeblasen wird.
Es gab Zeiten, da machten die Kunden einfach selber die Tür auf, oder es waren automatische Türen eingebaut ( in wenigen Geschäften ist das noch immer so). Ich kann Ihnen leider keine Zahlen nennen, wieviel Energie an einem Tag verschwendet wird.
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen Dankbar!
mit freundlichen Grüssen
Achim Schleicher
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Kritik am Umgang mit Heizenergie im Einzelhandel kann ich gut nachvollziehen.
Die gesetzlichen Regelungen zu den Anforderungen an Nichtwohngebäude in Bezug auf Energieeinsparung finden sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Diese Vorgaben beziehen sich jedoch lediglich auf zu errichtende Gebäude (§ 4 Abs. 2 EnEV) und Bestandsgebäude, die saniert bzw. modernisiert werden sollen (§ 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr.2 EnEV). Insofern gibt es nur Regelungen in Bezug auf den Wärmeverbrauch, wenn sich ein Einzelhändler oder Vermieter eines Einzelhandelsgeschäftes dafür entscheidet, umfassend zu sanieren.
Es fehlen aber verbindlicher Regelungen für die übrigen Bestandsgebäude. Hier gibt es große Energieeinsparpotenziale. Deshalb muss - wollen wir in Deutschland die gesteckten Ziele bei Klimaschutz und Energiewende erreichen - innerhalb der nächsten 30 bis 40 Jahre eine umfassende Sanierung des kompletten Gebäudebestandes geschafft werden. Das bedeutet, wir brauchen eine jährliche Sanierungsrate von drei Prozent. Diese Maßnahme sollte von einer Optimierung und einfacheren Handhabung der EnEV sowie einer besseren Verzahnung dieser Verordnung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz flankiert werden.
Gegen die Einführung verbindlicher Standards im Gebäudebestand jenseits von Neubauten und Sanierungen gibt es jedoch massiven Widerstand der Gebäudebesitzer bzw. der Mieter. Hier wird mit dem im Grundgesetz garantierten Schutz des Eigentums argumentiert. Deshalb ist es rechtlich sehr schwierig, Auflagen durchzusetzen wie der von Ihnen angesprochene geschlossene Eingangsbereich bei Einzelhandelsgeschäften. Darüber hinaus kommt der politische Widerstand aus anderen Parteien und entsprechenden Verbänden. Diese Erfahrung haben wir auch beim Thema Wärmestrahler in der Außengastronomie gemacht. Entsprechende lokale Regelungen in einigen Städten Deutschlands haben zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. Umso dringlicher ist die Sanierung mit hohen Standards auch für Nichtwohngebäude. Wichtig ist aber auch ein Bewusstsein von Kundinnen und Kunden, die Einzelhändler auf dieses Thema anzusprechen und auf Änderung im Sinne der Energieeinsparung zu dringen. Ob und wie lange ein Einzelhändler die Tür offen stehen lässt, ist am Ende auch vielleicht keine Frage, die per Ordnungsrecht regelbar ist, sondern für den Einzelhändler eine Frage der Zugänglichkeit der Verkaufsfläche versus eines umweltbewussten Images und den zusätzlichen, hohen Heizkosten.
Gern stehen meine Kollegen aus der Fraktion und ich Ihnen für weitere Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Krischer