
(...) Auch die Rechtssprechung steht hinsichtlich des Umfangs der aus dem AGG abzuleitenen Ansprüche noch am Anfang. Daher ist sowohl zur Vermeidung von Diskriminierungen und zur Schärfung des öffentlichen Bewußtseins, wo die Diskriminierung i.S.d. Gesetzes beginnt, aber letztlich auch zur Hilfe für Diskriminierte Aufklärung erforderlich. (...)