Hallo Herr Grundmann, ich als Landwirt frage zum Thema API, dem Sie zugestimmt haben, welche Insekten fehlen denn in unseren Gefilden? Und wie wurde fundiert ein Fehlbestand festgestellt?
Im Aktionsprogramm Insektenschutz wird nur die Landwirtschaft gemaßregelt, dass ohne belastbaren Fakten! Deshalb frage ich Sie, welche Insekten fehlen, welche eventuell in der Population beobachtet werden und eventuell bekämpft werden müssen? Und eben mein Hauptanliegen, wie wurde eine wissenschaftliche Datenlage in unserem Gefilden festgestellt, die Krefelderstudie hält keiner wissenschaftlicher Prüfung stand.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Insektenschutzgesetz. Vorab will ich sagen, dass ich Ihre Kritik an der Krefelder Studie ein Stück weit verstehen kann. Die Studie hält keiner wissenschaftlichen Prüfung stand und ist vielmehr ein ehrenamtlicher Beitrag von Hobbybiologen gewesen.
Trotzdem waren wir als Gesetzgeber gefordert, den Erhalt unserer Insektenbestände zu schützen und etwas zu unternehmen. Schließlich sind Insekten die Grundlage intakter natürlicher Lebensräume und eine Voraussetzung für biologische Vielfalt.
Im Gegensatz zu den linken Parteien steht jedoch für uns fest, dass beim Thema Insektenschutz nicht nur die Landwirtschaft gefordert ist. Vielmehr können schon in den Hausgärten und in kommunalen Bereichen effektive Beiträge zum Erhalt der Insektenvielfalt geleistet werden. Es ist daher richtig, dass sich die neuen gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz nicht allein auf die Landwirtschaft beschränken.
Wir haben in den vergangenen Monaten um diese Neuregelungen hart gerungen. Für uns Unionspolitiker aus Niedersachsen war dabei immer klar: Arten- und Insektenschutz gehen nur mit der Landwirtschaft, im Miteinander statt in Konfrontation. Deswegen ist der Niedersächsische Weg auch so wertvoll. Als CDU/CSU-Fraktion konnten wir – Umwelt- und Landwirtschaftspolitiker gemeinsam – einen Erschwernisausgleich für Einschränkungen bei der Bewirtschaftung absichern. Ohne die Union wäre ein Interessensausgleich gar nicht zustande gekommen. Denn uns ist an einer leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft genauso gelegen wie am Schutz der natürlichen Lebensräume für Insekten.
Darüber hinaus haben wir im Bundesnaturschutz- und auch im Pflanzenschutzgesetz unter anderem klargestellt, dass Länderregelungen und bestehende freiwillige Vereinbarungen der Länder mit der Landwirtschaft Bestand haben und auch künftig möglich sind. Der kooperative Ansatz soll also auch in Zukunft das Mittel der Wahl sein. Als Bundesgesetzgeber haben wir dafür jetzt Voraussetzungen geschaffen. Es liegt nun an den Ländern, diesen Weg – wo dies noch nicht der Fall ist – gemeinsam mit der Landwirtschaft zu gehen. Mit dem Niedersächsischen Weg gehen wir Niedersachsen mutig vorweg.
Über die nun getroffenen neuen Regelungen hinaus sehe ich viel Potenzial im Einsatz neuer Züchtungsmethoden. Ziel ist die schnellere Züchtung resistenterer Nutzpflanzen, um auf diesem Wege den notwendigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Hierzu haben wir im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU klare Aussagen getroffen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch erwähnen, dass ich mit vielen Landwirten aus meinem Wahlkreis in engem Austausch stehe. Die Gespräche, Hofbesuche und Praxiserfahrungen sind das Fundament meiner politischen Arbeit. Ich bin davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten nachhaltigen Insektenschutz auf den Weg bringen können.
In der Hoffnung, dass bei einem Ampelbündnis auf Bundesebene das Landwirtschaftsministerium nicht den Grünen in die Hände fällt, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Oliver Grundmann