Frage an Oliver Grundmann von Rudi M. bezüglich Soziale Sicherung
Warum haben Sie bei dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen, den Regelsatz der Grundsicherung zu erhöhen, dagegen gestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
Sehr geehrter Herr Münz,
ich habe stattdessen dem Sozialschutzpaket II der Regierungskoalition meine Stimme gegeben. Das beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezugs auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020. Zudem haben wir für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1.5. bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
Arbeitslosengeld I: Das Arbeitslosengeld haben wir für diejenigen einmalig um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und dem 31.12.2020 enden würde.
Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets: Schüler und Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, erhalten bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen weiterhin Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets. Dies gilt auch für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug und für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten. Ist also ein gemeinschaftliches Essen pandemiebedingt nicht möglich und wird dies durch andere Abgabewege (z.B. Catering) ersetzt, werden nicht nur die Kosten des Mittagessens, sondern auch die damit verbundenen Lieferkosten übernommen.
Rentenrechtliche Sonderregelungen: Wir haben sichergestellt, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen. Zudem wird die Feststellungsfrist von drei Jahren für Dauerrenten um die Dauer der Krise verlängert.
Mit diesen Maßnahmen des Sozialschutz-Pakets II verbessern wir die Situation aller von der Corona-Krise Betroffenen mit einem - noch - vertretbaren Finanzierungsaufwand.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Grundmann