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Oliver Grundmann
CDU
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Frage von Ulrich F. •

Frage an Oliver Grundmann von Ulrich F.

Sehr geehrter Herr Grundmann,

der Bundestag berät derzeit über die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Das Gesetzespaket ist insbesondere für Niedersachsen von großer Bedeutung: Hier wird ein erhebliches Potenzial unkonventioneller Erdgasvorkommen vermutet.
Aus der konventionellen Erdgasförderung wissen wir, dass diese etwa bei der Entsorgung von Lagerstättenwassern mit Belastungen für Umwelt und Gesundheit verbunden ist. Die Bürgerinnen und Bürger betrachten die Fracking-Technik daher mit Sorge und Skepsis. Als niedersächsisches Mitglied im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundestags bitte ich Sie daher, mir einige Fragen zum aktuellen Gesetzgebungsprozess zu beantworten:

1) Unter welchen Voraussetzungen halten Sie den Einsazt der Fracking-Technik zur Gewinnung von Erdgas und Erdöl in Deutschland für richtig und notwendig?
2) Halten Sie die Einführung einer 3000-Meter-Grenze für sinnvoll? Wenn ja, wie begründen Sie diese Grenzziehung?
3) Wie kann die Lagerstättenwasserverpressung bei Gewinnung von Erdöl und Erdgas zum Schutz von Mensch und Natur sicher gemacht werden?
4)Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Ist Fracking unterlhab von 3000 Metern Tiefe tatsächlich weniger gefährlich als oberhalb dieser Grenze?
5) Warum sollte es Ihres Erachtens in Deutschland Erprobungsvorhaben zum Einsatz der Fracking-Technologie geben und wie viele sollten das sein?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frischgesell,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Fracking-Gesetzespaket.

Ich verstehe abgeordnetenwatch.de als Plattform, auf der Bürgerinnen und Bürger mit den Kandidaten bzw. gewählten Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordneten in Kontakt treten können, um von ihnen Antworten auf all ihre Fragen zu erhalten und weitergehende Informationen öffentlich einzufordern.

Daher finde ich es schon sehr erstaunlich, dass sich die NABU Kreisgruppe Holzminden dieses Portals bedient, um es für seine Fracking-Kampagne zu instrumentalisieren. Anderen Lesern wird der Anschein erweckt, es handle sich bei Ihrer Anfrage um ein Bürgerschreiben und nicht – wie es sich tatsächlich darstellt – um vorgefertigte Musterfragen, die Sie im Auftrag Ihres Verbandes hier platzieren. Das führt den eigentlichen Zweck von Abgeordnetenwatch, individuelle Fragestellungen der Bürgerinnen und Bürger abzubilden und zu beantworten, ad absurdum.

Im Rahmen der Anhörung im Umweltausschuss am 08.06. hat der NABU seine Stellungnahme zum Regelungspaket Fracking abgegeben. Diese Stellungnahme ist mir bekannt. Auch für mich steht fest, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Alles weitere werden wir im laufenden Gesetzgebungsverfahren intensiv prüfen und beraten. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf bestehende Ängste und Vorbehalte gegenüber der Fracking-Technologie ist eine Versachlichung der Debatte erforderlich. Wir werden unserer Verantwortung gerecht werden und ein ausgewogenes Gesetz zum Schutze der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers verabschieden.

Sehr geehrter Herr Frischgesell, Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich an dieser Stelle nicht detaillierter auf Ihre Musterfragen eingehe, Ihr Verband aber selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit hat, sich über die Ihnen bekannten Kontaktdaten mit mir in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Grundmann

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