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Oliver Grundmann
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Frage von Christoph W. •

Frage an Oliver Grundmann von Christoph W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Grundmann,

vor ein paar Tagen bekam ich folgende Nachricht über www.abgeordnetenwatch.de:

"Sehr geehrter Herr Witthöft,

Unser Buchgeschenk für Neu-Förderer unsere Anwältin hat diese Woche im Tagesspiegel drastische Worte zur Geheimniskrämerei des Bundestages gefunden, der die Lobbykontakte von CDU/CSU und SPD nicht offenlegen will. "Ein beschämender Transparenz­betrug und Vertrauensmissbrauch am Bürger" sei es, wenn die "Dunkelmänner unter den Lobbyisten" unerkannt im Deutschen Bundestag ein und aus gehen können.

Diese klaren Worte sind notwendig. Denn Lobbyismus im Geheimen gefährdet unsere Demokratie – und damit werden wir uns nicht abfinden! Mit unserer Klage, die wir kürzlich gegen den Bundestag eingereicht haben, wollen wir die Identität jener Dunkelmänner öffentlich machen, die Gesetze im Interesse von Konzernen und Verbänden beeinflussen.

Nun kommt Bewegung in die Sache. Das Berliner Verwaltungsgericht wird wahrscheinlich schon im Sommer über unsere Klage verhandeln."

Meine Fragen diesbezüglich an Sie:

1. Weshalb weigert sich die CDU/CSU offenbar, Angaben über Ihre Kontakte zu den unterschiedlichen Lobbyisten und deren Geldzuwendungen zu machen?

2. Wie ist Ihre persönliche Meinung zum Stichwort "Transparenz der Lobbykontakte"? Sollte Ihre Partei diese Kontakte offenlegen?

Im Voraus danke ich Ihnen für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Witthöft

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Witthöft,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur Transparenz von Lobbykontakten.

Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Zu den Angaben, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie können diese hier einsehen: http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/-/196912

Die Vertretung von Interessen – sei es durch Bürgerinitiativen, Wirtschafts-, Verbraucher-, Natur- oder Tierschutzverbände – gehört zu unserer parlamentarischen Demokratie. Die mannigfaltigen Interessen abzuwägen und die beste Lösung im Sinne der Menschen in unserem Land zu finden, das ist Aufgabe der gewählten Volksvertreter im parlamentarischen Entscheidungsprozess. Eine Beeinflussung, wie sie in der von Ihnen genannten Quelle suggeriert wird, geht fehl. Dafür sorgt auch die Vielfalt der Beteiligten an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen und Koalitionskreise, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste – auch gegensätzliche – Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Überdies gibt es durch unsere Medienlandschaft in diesem Land eine noch nie dagewesene Transparenz und Öffentlichkeit. Als dies verhindert die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Grundmann

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