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Frage von Beke Z. •

Frage an Oliver Grundmann von Beke Z. bezüglich Innere Sicherheit

Was halten sie von Big Data?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Zöllner,

für Ihre Frage zum Thema "Big Data" danke ich Ihnen. Leider ist sie – gerade im Hinblick auf die vielen möglichen Bedeutungen dieses Schlagworts – wenig konkret, so dass ich Ihnen leider nur eine sehr allgemeine Antwort geben kann.

Grundsätzlich versteht man unter Big Data im Allgemeinen die Verarbeitung von großen, komplexen und sich schnell verändernden Datenmengen. Daneben ist Big Data aber auch inzwischen zu einem Schlagwort im Zusammenhang mit der Speicherung persönlichkeitsrelevanter Daten durch private Firmen, aber auch staatliche Einrichtungen sowie die dadurch mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte geworden. Ich nehme an, dass Ihre Frage aufgrund der Einordnung in den Themenbereich "Sicherheit" auf die letztgenannte Problematik abzielt.

Bei der Nutzung persönlichkeitsrelevanter Daten durch staatliche Institutionen zur Abwehr von – zum Beispiel terroristischen – Gefahren muss es Grenzen geben. Bei uns werden diese Grenzen durch das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klar und nachvollziehbar gezogen. Die Bundesrepublik kann jedoch nur das regeln, was auch wirklich in ihrem Hoheitsgebiet passiert. In Anbetracht der weltweiten Datenströme ist es durchaus möglich, dass Daten deutscher Staatsbürger durch das Hoheitsgebiet eines Landes geführt werden, das eine andere Auffassung von Freiheit und Datenschutz hat. Bei dem Gebrauch persönlicher Daten durch weltweit operierende Unternehmen sind wir auf europäischer Ebene dabei, Grenzen zu setzen. Die damit verbundenen Prozesse und Abstimmungen sind jedoch langwierig. Hier bleiben wir dran.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Grundmann

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