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Oliver Grundmann
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Frage von Christoph W. •

Frage an Oliver Grundmann von Christoph W. bezüglich Finanzen

Werter Herr Grundmann,

aus welchem Grunde haben Sie gegen den Antrag der Grünen für eine Klage seitens der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission zur staatlichen Subventionierung des Baus von Atomkraftwerken gestimmt?

Im Voraus herzlichen Dank!

Mit freundlichem Gruß

Christoph Witthöft

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Witthöft,

ich habe gegen den Antrag der Grünen gestimmt, weil die Grünen sich mit diesem Thema gar nicht ernsthaft auseinandersetzen, sondern nur einen vermeintlichen Skandal politisch ausschlachten wollten.

Die Grünen wollten die Bundesregierung dazu auffordern, gegen die Entscheidung der EU-Kommission vom 8. Oktober 2014 zur Beihilfe für ein geplantes Kernkraftwerk – es ging also nur um einen einzigen konkreten Fall – in Großbritannien eine Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union einzureichen.

Nach dem EU-Vertrag ist die Entscheidung über die Energiegewinnung eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaates. Die EU-Kommission wacht nur darüber, ob der Nationalstaat die europäischen Vorschriften für die Gewährung von Beihilfen einhält oder nicht. Eine inhaltliche Bewertung wird nicht vorgenommen. Großbritannien hat nach Meinung der EU-Kommission die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen erfüllt, so dass es keinen Anhaltspunkt für eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der EU-Kommission gibt.

Um es ganz klar zu sagen: Ob ein Mitgliedstaat mit seinem Geld eine bestimmte Energieart mit Beihilfen fördert oder nicht, entscheidet ausschließlich er. Ob die deutschen Grünen dies billigen oder nicht, spielt keine Rolle!

Dass die Grünen sich darüber durchaus im Klaren waren sieht man auch daran, dass dieser Antrag erst einen Abend vor der Abstimmung im Plenum zugeleitet worden ist – und zwar an den zuständigen Fachpolitikern und Ausschüssen vorbei! Hätten die Grünen wirklich ein ernsthaftes Interesse an einer seriösen und sachlichen Auseinandersetzung gehabt, hätten sie dieses Thema vorher im zuständigen Ausschuss ansprechen und diskutieren können. Insofern war dieser Antrag nichts weiter als eine Nebelkerze!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Grundmann

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