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Oliver Grundmann
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Frage von Holger S. •

Frage an Oliver Grundmann von Holger S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grundmann,

Ihre Partei steht bekanntlich bedingungslos zur EU.
Diese hat nun ein Rahmenstatut "zur Förderung der Toleranz" veröffentlicht, das u.a. von Ihrer Parteifreundin Rita Süssmuth in Auftrag gegeben wurde und von den Staaten verbindlich umgesetzt werden muß. Leider wie üblich nicht in deutscher Sprache, auch war die EU nicht zu einer Stellungnahme bereit.
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf

So sieht Sektion 2e vor, dass die EU "konkrete Maßnahmen" ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und "Anti-Feminismus" zu "eliminieren".
Laut Sektion 1b ist es bereits "Verleumdung", wenn sich jemand über eine der aufgeführten Gruppen lustig macht. Und in Anmerkung 3 zu Sektion 3 betont man, dass dieser Toleranzzwang nicht nur für den Umgang von Regierungen mit Bürgern, sondern auch für den Kontakt aller Individuen untereinander gelten müsse. Sektion 6c verlangt, dass neue Behörden eingerichtet werden, die dies überwachen. Sektion 7 fordert, dass Verstöße nicht als einfache, sondern – strafverschärfend - als "qualifizierte" Straftaten gelten sollen. Jugendliche Täter sollen in speziellen Programmen zu einer "Kultur der Toleranz" umerzogen werden. Sektion 8 + 9 regelt, daß bereits Grundschulen und Medien das "Klima der Toleranz", das der EU vorschwebt, zwingend verbreiten müssen.
Neben einer ziemlichen Beliebkeit und juristischer Unbestimmtheit der Begriffe fällt auf, daß mit dem Feminismus sogar diskriminierende Totalitarismen unkritisierbar werden.
Bitte erläutern Sie als Jurist die Vereinbarkeit des Statuts mit dem GG und dem allgemeinen Verständnis einer demokratischen Grundordnung.

MfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sulz,

der von Ihnen angesprochene Entwurf eines europäischen Rahmenabkommens gegen Rassismus und für Toleranz wurde 2008 von einer Nichtregierungsorganisation – also einem Zusammenschluss von Privatleuten – erarbeitet. Dieser Kreis hat den Entwurf nunmehr an das Europäische Parlament herangetragen. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich des Sachstands an das für Sie zuständige Mitglied des Europäischen Parlaments.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Grundmann

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